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Politik

NRW krempelt Arme hoch: Kopftuchverbot soll rasch beseitigt werden

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NRW will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot ziemlich rasch umsetzen. Die Opposition solle sich auch daran beteiligen, forderte Schulministerin Löhrmann. Selbst die AfD sieht ein „gutes Urteil für Deutschland“. (Foto: dpa)

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Der CDU-Landesvorsitzende Armin Laschet spricht am 18.02.2015 beim Politischen Aschermittwoch seiner Partei in Lennestadt (Nordrhein-Westfalen).
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Nordrhein-Westfalen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an Schulen zügig umsetzen. Dies teilte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) in Düsseldorf mit. Die Aufgabe des Landes sei es nun, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig und grundsätzlich auszuwerten. Am Freitag hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts ein pauschales Kopftuchverbot untersagt und damit eine Bevorzugung so genannter „christlicher Werte“, wie sie im NRW-Schulgesetz angesprochen sind, gekippt. Ein Kopftuchverbot für Lehrer benachteilige andere Religionen. Entsprechende Gesetze müssen nun umgeschrieben werden. Löhrmann rief auch Armin Laschet (CDU, Foto) und seine Fraktion auf, an der Umsetzung mitzuwirken.

In NRW wurde das Kopftuchverbot im Jahre 2006 unter der schwarz-gelben Regierung eingeführt. Die CDU wollte mit dieser Änderung die Neutralitätspflicht des Staates sichern und den Schulfrieden garantieren, hieß es damals. Der heutige NRW-CDU-Chef Armin Laschet fungierte damals als Minister für Integration. Laut Laschet spricht das Urteil „eine klare Sprache“. „Wir werden die Begründung nun genau analysieren. Für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen muss die Landesregierung zügig einen Vorschlag machen. Den Gesetzgebungsprozess werden wir im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konstruktiv begleiten“, sagte er weiter in Düsseldorf.

Löhrmann: „Schnell eine Rechtsgrundlage schaffen“

Löhrmann betonte, dass diese Vorgängerregierung in dieser Sache Unrecht getan habe. Ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerrinnen sei mit der von der Verfassung gewährleisteten Religionsfreiheit nicht vereinbar, so Löhrmann. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trage auch veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung. In NRW gäbe es mittlerweile in einigen Regionen mehr muslimische Schülerinnen und Schüler als katholische oder evangelische. Dies sei beispielsweise in Duisburg der Fall.

Sie sei außerdem sehr oft von Schülerinnen, die sich gerade in der Ausbildung für islamischen Religionsunterricht befinden, sehr oft gefragt wurden, was mit ihnen nach der Ausbildung passiere. Bisher konnten Lehrerinnen, die islamischen Religionsunterricht lehren, ihr Kopftuch nur in diesem Fach tragen. Wenn sie anschließend in den Deutschunterricht mussten, musste das Kopftuch abgelegt werden. „Wir müssen jetzt eine schnelle Rechtsgrundlage schaffen, die Sicherheit bietet, sodass auch frisch ausgebildete Schülerinnen bei uns in NRW eine Perspektive haben. Darüber freue ich mich“, so Löhrmann.

Antidiskriminierungsstelle: Viele private Arbeitgeber wissen nicht, dass ihre Beschäftigten ein Kopftuch tragen dürfen

Ali Baş, der Sprecher für interreligiösen Dialog, und Andrea Asch, die kirchenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW, freuten sich ebenfalls über die Entscheidung: „Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen wird ein lange Jahre andauernder Konflikt beendet und für die betroffenen Frauen Rechtssicherheit geschaffen. Den jetzt vom Verfassungsgericht kassierten Passus hatte die schwarz-gelbe Rüttgers-Regierung mit dem damaligen Integrationsminister Armin Laschet in das Schulgesetz schreiben lassen. Jetzt gilt es, das Urteil im Detail zu betrachten – insbesondere in Bezug auf die praktische Umsetzung“, so Baş.

Mit dem Urteil werde zugleich auch das gesellschaftspolitische Signal gesetzt, kopftuchtragende Frauen nicht weiter vom Arbeitsmarkt auszugrenzen. Asch freute sich darüber hinaus auch über die Entscheidung, die Privilegierung von so genannten „christlichen und abendländischen“ Symbolen aufzuheben. „Damit wird die multireligiöse Vielfalt in Deutschland anerkannt und dem Grundgesetz entsprochen, das die Gleichstellung von Religionen vorgibt.“, so Asch.

Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Das Urteil stärke die Religionsfreiheit in Deutschland. Pauschale Kopftuchverbote gehörten damit der Vergangenheit an, so Christine Lüders, Leiterin des Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Antidiskriminierungsstelle sähe Kopftuchverbote im öffentlichen Dienst grundsätzlich kritisch. In ihrem jüngsten Bericht an den Bundestag habe sie festgestellt, dass derartige Verbote negative Auswirkungen für kopftuchtragende Musliminnen in der Privatwirtschaft haben können, lautet es in der Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle. Kopftuchverbote im öffentlichen Dienst könnten „jenseits ihres eigentlichen Wirkungsbereichs als Legitimation für den Ausschluss kopftuchtragender Frauen angewandt werden.“

CDU will den Gesetzgebungsprozess „konstruktiv begleiten“

„Viele private Arbeitgeber wissen nicht, dass ihre Beschäftigten ein Kopftuch tragen dürfen – und meinen, dies verbieten zu können “, erklärte Lüders. „Dabei ist die Ablehnung einer Bewerberin durch einen privaten Arbeitgeber, weil sie aus religiösen Motiven ein Kopftuch trägt, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz grundsätzlich eine Benachteiligung wegen ihrer Religion.“

Serap Güler von der CDU-Landtagsfraktion sprach gegenüber dem DTJ ebenfalls von einer „guten Nachricht für die Betroffenen“, beschuldigte aber die Landesregierung, fünf Jahre lang nichts getan zu haben. Die Landesregierung müsse jetzt liefern und einen Vorschlag vorlegen. Die CDU-Fraktion werden diesen Prozess „konstruktiv begleiten.“

Der stellvertretende Vorsitzende und integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Joachim Stamp, ist hingegen vom Urteil nur wenig beeindruckt. Bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils müsse die weltanschauliche Neutralität des Staates gewahrt bleiben. „Das Tragen des Kopftuchs muss individuelle Privatsache sein und darf nicht von religiösen Autoritäten verordnet werden“, sagte Stamp.

Positive Reaktionen auch von Linken und AfD

Christine Buchholz von der Partei „Die Linke“ hält das Urteil für ein wichtiges Zeichen in Richtung Pegida. „Auch wenn die Entscheidung das Kopftuchverbot nicht grundsätzlich aufhebt, ist es ein wichtiges und richtiges Signal, dass Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auch in einem säkularen Staat gelten. Und zwar für alle“, äußerte Buchholz einem Bericht des christlichen Medienmagazins „pro“.

Eine überraschend positive Reaktion kam auch aus der eurokritischen „Alternative für Deutschland“, in der noch kürzlich nicht unerhebliche Kräfte eine politische Nähe zu Pegida und anderen islamfeindlichen Bestrebungen erkennen ließen. Mit dem brandenburgischen Fraktionschef Alexander Gauland war es ein Vertreter des konservativen Parteiflügels, der in einer Aussendung von einem „guten Urteil für Deutschland“ sprach. „In Deutschland ist Religionsfreiheit gute Tradition“, äußerte Gauland. „Das sollte sich auch uneingeschränkt im deutschen Recht widerspiegeln. Sowohl das Straßburger Urteil von 2011, das Kruzifixe in Schulen ausdrücklich gestattet, als auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Freitag sind in diesem Sinn zu begrüßen.“