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Gesellschaft

Genugtuung über Urteil gegen das Kopftuchverbot

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Mit Genugtuung haben die deutschen Islamverbände auf das BVerfG-Urteil zum Kopftuchverbot reagiert. Es bleibe dennoch viel zu tun. Die IGMG befürchtet eine Hintertür für rechtsextreme Agitatoren. (Foto: dpa)

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Unter den muslimischen Verbänden hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen Genugtuung ausgelöst. Vor allem die zum Teil deutliche Absage an Versuche einer ideologisch-dogmatischen Überfrachtung eines Themas, das ein Individualrecht anbelangt, und die zu erwartende positive Wirkung des Urteils auf die Berufswahl junger Frauen wurden positiv gewertet.

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen als „Meilenstein“ für die Gleichberechtigung von Muslimen und die Religionsfreiheit. „Dadurch wird die Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland, mit Leben erfüllt“, sagte der Landesvorsitzende Erdinç Altuntaş der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Stuttgart. Die Richter hatten ein pauschales Kopftuchverbot untersagt.

Altuntaş betonte, entsprechend müsse nun das Schulgesetz in Baden-Württemberg geändert werden. Viele Frauen entschlössen sich derzeit gegen ein Lehramtsstudium, weil sie später im Schuldienst kein Kopftuch tragen dürften, sagte der baden-württembergische Ditib-Vorsitzende.

Keine Privilegierung mehr für „abendländische Kulturwerte“

Auch der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen unzulässig ist. „Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich“, sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan am Freitag in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, „dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet“. Das sei ein richtiger Schritt, „weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt“.

Auch der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) begrüßte die Entscheidung, in der nicht nur deutlich gemacht wurde, dass „ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar“ sei, sondern auch eine gesetzliche Privilegierung zugunsten so genannter „christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ für „nichtig“ erklärte.

„Das Urteil macht unverkennbar deutlich, dass alle Religionen vor dem Grundgesetz gleich sind und dass keine Religion privilegiert werden darf“, unterstrich Seyfi Öğütlü, der Generalsekretär des VIKZ. „Ich gehe davon aus, dass Länder, die ein Kopftuchverbot erlassen haben, der Gleichbehandlung der Religionen Folge leisten und die Kopftuchverbote aufheben werden.“

IGMG befürchtet Restrisiko durch rechtsextreme Kräfte im Schulumfeld

Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş zeigte sich in der Tendenz zufrieden mit dem Urteil des Höchstgerichts, allerdings vermisste man noch deutlichere Klarstellungen und sieht noch einiges an Potenzial zur Verbesserung.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot ist leider nur eine mangelhafte Reparatur des Schadens aus 2003“, erklärt Bekir Altaş, der kommissarische Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş. „Wir hätten uns von den Verfassungsrichtern ein noch klareres Votum für die Religionsfreiheit, für den Gleichheitsgrundsatz gewünscht. Im Detail ist das Urteil aber eine Lehrstunde an den Gesetzgeber“, heißt es vonseiten des Verbandes.

Die Stellungnahme spricht zudem ein Restrisiko an, das vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen der 1920er und 1930er Jahre im Zusammenhang mit dem Verbot von Kinoaufführungen des Films „Im Westen nichts Neues“ nach Drohungen durch Rechtsextremisten auch in diesem Zusammenhang wieder auftauchen könnte – nämlich, dass radikale Kräfte durch gezielte Obstruktion oder Drohungen an einzelnen Schulen Kopftuchverbote erwirken könnten.

„In Zukunft soll eine abstrakte Gefahr nicht mehr ausreichend sein, um der Neutralität und dem Schulfrieden zu genügen“, zitiert die IGMG. „Erforderlich sein soll nunmehr eine ‚hinreichend konkrete Gefahr‘. Wann diese vorliegt, soll davon abhängen – verkürzt ausgedrückt, ob sich ausreichend Kopftuchgegner in der Schule oder im Schulbezirk finden, die laut genug poltern.“

Wünschenswert wäre es gewesen, so die IGMG, wenn die Verfassungsrichter das Problem bei den Störern ausgemacht hätten, anstatt die Konsequenzen den betroffenen Lehrerinnen aufzuerlegen. Schade, dass sich das Gericht von dem zumeist populistisch geführten Mehrheitsdiskurs nicht ganz lösen und von den Angstmachern vollständig emanzipieren konnte.

Verband empfiehlt nun vollständige Streichung jedes Kopftuchverbots

Dennoch sei die Entscheidung ein deutlicher Schritt, um die Verfassungswirklichkeit wieder zurück in Richtung Verfassung zu bewegen. „Das Kopftuch tangiert weder die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag. Zutreffend stellen die Verfassungsrichter fest, dass das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen die ‚Grenze der Zumutbarkeit‘ überschritten hat“, so die IGMG.

Eine notwendige Korrektur habe das Bundesverfassungsgericht auch an der gleichheitswidrigen Benachteiligung des Islam gegenüber anderen Religionen vorgenommen und dem Gesetzgeber eine überfällige Lektion erteilt. Hierfür, so das Gericht, gibt es keine „tragfähige Rechtfertigungsmöglichkeit“.

Begrüßenswert sei auch die Klarstellung der Verfassungsrichter, dass es bei der Entscheidung um ein Verbot nicht darum gehen dürfe, ob das Kopftuch in der Öffentlichkeit umstritten sei und wofür es stehe. Laut Beschluss „verbieten“ sich „pauschale Schlussfolgerungen“.

Nun seien die Gesetzgeber der Länder gefordert, daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen. „Sie sind gut beraten, wenn Sie dieses Verbot ersatzlos streichen um wiedergutmachen, was sie über viele Jahre fabriziert haben: Ausgrenzung und Stigmatisierung von jungen Frauen, von denen die meisten in Deutschland geboren sind und im Grunde nichts anderes wollen, als sich dort einzubringen, wo es am wichtigsten ist, in der Schule“, betonte Öğütlü, der insgesamt von einer „richtungsweisenden Entscheidung für die Gleichbehandlung des Islam in Deutschland“ sprach.

Kopftuchträgerin Fereshta Ludin freut sich über „Gerechtigkeit“

Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin wertet das Verfassungsgerichtsurteil zum Kopftuch an öffentlichen Schulen als positives Signal für viele Migrantinnen. In Ludins Fall hatte das Bundesverfassungsgericht 2003 entschieden, dass Kopftuchverbote möglich sind, wenn sie eine gesetzliche Grundlage haben. Viele Bundesländer änderten daraufhin ihre Schulgesetze. Dass Karlsruhe das pauschale Kopftuchverbot jetzt gekippt habe, sei ein Aufruf an Migranten, Deutschland mit zu gestalten, erklärte Ludin am Freitag. „Es geht hier nicht um Siegen oder Triumphieren. Aber ich freue mich nach dieser langen Zeit, dass die Gerechtigkeit hergestellt ist.“ Die afghanische Diplomatentochter hat eine Autobiografie geschrieben, die Mitte April beim Deutschen Levante Verlag erscheinen soll.

Laut der aktuellen Studie „Deutschland postmigrantisch 2“ der Humboldt-Universität zu Berlin befürworten 70 % der befragten Jugendlichen das Tragen des Kopftuches durch Lehrerinnen. Jugendliche sind für Vielfalt und Diversität viel aufgeschlossener als Erwachsene, so die Studie. (dpa/dtj)