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Politik

Korruptionsaffäre: Gericht ordnet Nachrichtensperre an

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In der vor einem Monat durch Verfahrenseinstellung beendeten Korruptionsaffäre hat ein Gericht in Ankara nun eine Nachrichtensperre angeordnet. Diese betrifft alle Berichte und Interviews bis zum Tag der Beendigung der Ausschusstätigkeit.

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Selbst wenn es im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Teils ins unmittelbare Umfeld von Regierungsmitgliedern reichenden Korruptionsermittlungen, die am 17. Dezember 2013 bekannt geworden waren, noch nennenswerte Aktivitäten geben sollte, werden diese nicht mehr zum Gegenstand medialer Berichterstattung werden.

Der 7. Friedensgerichtshof in Ankara hat einen Maulkorberlass verhängt, der bis 27.12.2014 gilt, an diesem Tag soll die Tätigkeit der Untersuchungskommission abgeschlossen sein. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass zahlreiche Publikationen die Vertraulichkeit der Untersuchung und die Unschuldsvermutung verletzt haben sollen.

Die Untersuchungskommission war am 7. Juli ins Leben gerufen worden und hat bis dato nur wenige nennenswerte Aktivitäten entfaltet. Es wurden noch nicht einmal die meisten Verdächtigen und Zeugen vorgeladen. Kritik an der Untätigkeit des Ausschusses kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch aus der Zivilgesellschaft.

Die im Land und auch international scharf kritisierte kürzliche Einstellung der Ermittlungen gegen 53 Verdächtige in der Affäre, die immerhin zum Rücktritt von vier Ministern geführt hatte, dürfte den Untersuchungseifer der Kommission bis zur Vorlage ihres Endberichts nicht mehr entscheidend anstacheln. Deshalb wird damit gerechnet, dass unter weitgehender Verweisung auf die Entscheidungsgründe der Staatsanwaltschaft kein weiterer Anlass für Untersuchungshandlungen gesehen und die politische Aufarbeitung der vermeintlichen Korruptionsaffäre auf diese Weise ein endgültiges Ende finden wird.

Kommission beantragte die Nachrichtensperre selbst

Am vergangenen Mittwoch hatte die oppositionelle Cumhuriyet Halk Partisi (Republikanische Volkspartei; CHP) noch dem Parlamentssprecher Cemil Çiçek vorgeworfen, dieser würde hinter dem Antrag an das Gericht stehen, eine Nachrichtensperre zu verhängen, und diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage eingebracht. Çiçek wies diese Darstellung zurück und beschuldigte den Oppositionsführer „respektloser“ Äußerungen gegenüber seinem Amt.

Allerdings räumte der Vorsitzende der Kommission selbst, Hakkı Köylü, Abgeordneter der regierenden Adalet ve Kalkınma Partisi (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung; AKP) ein selbst namens der Kommission ein solches Begehren an das Gericht gerichtet zu haben. „Es gibt keinen Grund, das zu verheimlichen“, so Köylü gegenüber Medien, „wir haben den Antrag gestellt, wir tragen dafür die Verantwortung.“

Es war nicht das erste Mal, dass im Laufe der letzten Monate eine solche Maulkorbverfügung erwirkt worden war. Auf Antrag des aus dem Iran stammenden und im Zusammenhang mit den Korruptionsermittlungen festgenommenen Geschäftsmannes Reza Zarrab und seiner Frau, der Sängerin Ebru Gündeş, hatte bereits am 3. Februar der 2. Strafgerichtshof erster Instanz in İstanbul eine Nachrichtensperre über deren vermeintliche oder tatsächliche Rolle in den Aktivitäten verfügt, die Gegenstand von Ermittlungen waren.