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Gesellschaft

In diesen Produkten erwartet man niemals Schwein

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Chips werden aus Kartoffeln gemacht, Tomatensuppe aus Tomaten. Mit dieser logischen Rechnung hat der Konsument leider nicht immer Recht und isst so unwissentlich etwas, das gegen seine Prinzipien oder Religion verstößt. (Foto: reuters)

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Wer als Vegetarier, Veganer, Jude oder Muslim im Supermarkt einkaufen geht, muss genau darauf achten, was im Einkaufskorb landet. Leider fehlen meistens Kennzeichen, die ein Produkt als zum Beispiel vegetarisch oder halal einordnen, auch wenn bereits allmählich ein Umdenken einzusetzen scheint. Gemein ist allerdings, dass Lebensmittel, die ohne tierische Zutaten auskommen, dann doch welche haben.

Chips werden aus Kartoffeln gemacht, Tomatensuppe aus Tomaten und Orangensaft aus Orangen. Mit dieser logischen Rechnung hat der Konsument leider nicht immer Recht und isst (oder trinkt) so unwissentlich etwas, das gegen seine Prinzipien oder Religion verstößt. Denn oft enthalten diese Produkte Haut, Fleisch oder Knochen vom Schwein, ohne dass es angegeben werden muss.

In den Chips von funny frisch sind es gleich mehrere tierische Bestandteile. Foodwatch ist ein gemeinnütziger Idealverein, der sich selbst Essensretter nennt und Firmen wie funny frisch anfragt, ob etwas Tierisches in ihren Lebensmitteln enthalten ist. Erst dann kommen solche Inhaltsstoffe meistens zum Vorschein – viele Verbraucher erfahren davon also gar nichts.

„Wo Tier drin ist, muss auch Tier draufstehen“

Manche Firmen machen allerdings lieber keine Aussage und machen sich damit verdächtig. Katjes stellt zum Beispiel Süßigkeiten ausdrücklich für Veganer her, aber auch welche mit Gelatine. Ob es während des Herstellungsprozesses möglich ist, dass die veganen Snacks verunreinigt werden, will Katjes auch nach mehrmaligen Nachfragen nicht beantworten.

„Wo Tier drin ist, muss auch Tier draufstehen“, sagt Oliver Huizinga von Foodwatch. „Es ist für Verbraucher nicht möglich, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.“ Selbst wenn die Fisch-Gelatine oder andere tierische Zusatzmittel mit in den Zutaten steht, erkennt der Käufer es oft nicht. Fremdwörter oder rätselhafte Nummern machen ihm den Einkauf schwer. E 920 steht zum Beispiel für Schweineborsten.

Die Kennzeichnung ist keine gesetzliche Pflicht

Multivitaminsäften werden zusätzliche Vitamine zugesetzt. Dazu braucht man einen sogenannten Trägerstoff, der meistens Gelatine vom Schwein oder Fisch ist. Diese Trägerstoffe müssen nicht auf der Verpackung stehen, werden aber natürlich doch letztendlich für die Herstellung des Produkts verwendet. Auch Aromen werden auf diese Art zugesetzt. Roter Farbstoff entsteht zum Beispiel häufig durch zerstoßene Läuse.

Foodwatch fordert eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ sowie erzwungene Kennzeichnung auf den Verpackungen für alle tierischen Bestandteile. Bisher hatte der Verein allerdings noch kein Erfolg. Die Bundesregierung argumentiert damit, dass diese Thematik mit dem EU-Recht zusammenhänge. Dennoch findet das Problem mehr Gehör. Die Verdopplung der Vegetarier in den letzten Jahren führt zu mehr Sensibilisierung – auch bei den Herstellern.