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Politik

Mehr Geld für die 6,12 Mio. Hartz-IV-Empfänger

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Es riecht auf den ersten Blick nach Wahlgeschenk. Es ist aber keines. Bei der Anhebung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger um rund 2,3 Prozent handelt es sich um die anstehende turnusmäßige Anpassung. (Foto: dpa)

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Hartz IV-Empfänger dürfen sich über mehr Geld freuen.
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Seit 2012 werden die Regelsätze für Langzeitarbeitslose und ihre Familien jeweils zu Jahresbeginn angepasst. Dass die Bekanntgabe der nächsten Erhöhung ausgerechnet knapp drei Wochen vor der Bundestagswahl erfolgt, riecht nach einem Wahlkampf-Coup der schwarz-gelben Regierung. Das ist aber nicht der Fall. Auch im Vorjahr lag das Ergebnis der Erhöhungsberechnung im September vor. Fragen und Antworten:

Wie viel Hartz-IV-Empfänger gibt es?

Im August erhielten rund 6,12 Millionen Bundesbürger Hartz-IV-Leistungen. Im Vergleich zum Juli sank die Zahl der Leistungsbezieher geringfügig um 0,5 Prozent.

Wie viele Kinder sind darunter?

Nach Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit lebten 2012 rund 1,87 Millionen Kinder unter 18 Jahren in sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit Hartz-IV-Bezug. Im Vergleich zu 2011 sank die Zahl der hilfebedürftigen minderjährigen Kinder um 42 000 oder zwei Prozent.

Gibt es unterschiedliche Regelsätze?

Ja. Unterschieden wird, ob jemand alleine lebt oder zusammen mit einem Partner. Auch einer allein kann eine eigene Bedarfsgemeinschaft sein. Für Kinder in Bedarfsgemeinschaften gibt es nach Altersstufen gestaffelte Geldleistungen.

Wie wirkt sich die geplante Erhöhung um 2,3 Prozent aus?

Der Regelsatz für einen Alleinstehenden steigt von 382 auf 391 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie künftig jeweils 353 Euro, 8 Euro mehr als bisher. Bedürftige Kinder bis sechs Jahre gibt es 229 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren steigt der Satz um 6 auf 261 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um 7 auf 296 Euro.

Gleicht das die Geldentwertung aus?

Aktuell ja, denn die Inflationsrate lag im August bei 1,5 Prozent, im Juli bei 1,9 Prozent. Betrachtet man allerdings den Zeitraum seit 2005, dem Hartz-IV-Startjahr, hielten die Regelsätze mit der Preissteigerung nicht ganz Schritt. Damals lag der Regelsatz bei 345 Euro. Steigt er 2014 auf 391 Euro, hat er sich innerhalb von zehn Jahren um 13,3 Prozent erhöht. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise stiegen in diesem Zeitraum um etwa 15,5 Prozent.

Wie wird die Erhöhung berechnet?

Bis 2010 wurden die Hartz-IV-Sätze im Gleichschritt mit den Renten angepasst – jeweils zum 1. Juli entsprechend der Nettolohnentwicklung des Vorjahres. Seit der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Hartz-IV-Reform gibt es für den sogenannten Regelbedarf einen neuen Anpassungsmechanismus. Danach werden die Geld-Leistungen entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen im Verhältnis 70 zu 30 fortgeschrieben und jeweils zu Beginn eines Jahres angepasst.

Kritik vom DGB

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die vorgesehene Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um durchschnittlich 2,3 Prozent als zu niedrig krisitiert. Die Bezieher von Hartz IV blieben leider „weiter abgehängt“, monierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Diese Regelsätze decken nach wie vor nicht den tatsächlichen Bedarf und das Fördern kommt weiterhin viel zu kurz.“ Der DGB fordere eine transparente Regelsatzfindung durch eine unabhängige Kommission und eine bessere Behandlung von Langzeitarbeitslosen, damit sie schneller in den Arbeitsmarkt zurückfinden.

Kritik kam auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Es handele sich weiter um einen „kümmerlichen Armutssatz“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, der „Berliner Zeitung“ (Mittwoch). Nötig sei ein Satz von mindestens 437 Euro plus Zahlung einmaliger Leistungen.

Das Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter der Bezeichnung „Hartz IV“, wurde zum 1. Januar 2005 von der Regierung Schröder durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt. (dpa/dtj)