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Meinungsfreiheit: Kritik an „Doppelstandards“ nach Dieudonné-Verhaftung in Frankreich

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Ein massives Vorgehen der französischen Sicherheitsbehörden gegen landesweit nicht weniger als 54 Personen, denen „Hassrede“ im Zusammenhang mit ihrer Kommentierung der Terroranschläge auf eine religionsfeindliche Satirezeitschrift und einen Koscher-Supermarkt in Paris vorgeworfen wird, hat eine kontroverse Debatte über vermeintliche Doppelstandards hinsichtlich der Meinungsfreiheit in Frankreich ausgelöst.

Unter anderem wurde der für antisemitische Ausfälle bekannte Comedian Dieudonné M’bala M’bala (Bühnenname „Dieudonné“) dafür verhaftet, dass er auf Facebook den Status „Ich fühle mich wie Charlie Coulibaly“ gepostet und damit Namenselemente der durch die Terroristen angegriffenen Zeitschrift Charlie Hebdo und eines der Terroristen, die an dem Angriff auf den Supermarkt beteiligt gewesen sein sollen, kombiniert hatte.

Auch die übrigen 53 Personen, darunter vier Minderjährige, wurden verhaftet, weil sie sich in apologetischer Weise über den Terrorismus oder dessen Opfer geäußert haben. Innenminister Manuel Valls sagte, Rassismus, Antisemitismus, Geschichtsrevisionismus und Verherrlichung von Terrorismus seien „keine Meinungen, sondern Verbrechen“, und kündigte ein hartes Vorgehen gegen „Rede, die tötet“, an.

Aufstachelung zum Terror wird in Frankreich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, im Falle der Begehung im Internet ist die Strafdrohung sogar noch um zwei Jahre höher.

Eklat bei „Berliner Zeitung“

Als Reaktion auf die Verhaftung hat sich eine massive Unterstützungskampagne für Dieudonné, dem im Februar der Prozess gemacht werden soll, in sozialen Medien gebildet. Eine Facebook-Kampagne hat es bereits auf 900 000 Unterstützer gebracht. Der Tenor der Unterstützer lautet, man könne nicht auf der einen Seite die Aktivitäten von Charlie Hebdo, die auf eine gezielte Provokation bestimmter Bevölkerungsgruppen hin ausgerichtet sind, als Paradebeispiel für die Meinungsfreiheit in einem westlichen Staatswesen anpreisen, aber gleichzeitig ebenso gezielt provokative Bemerkungen wie jene Dieudonnés verbieten.

Auch in Deutschland wurde in sozialen Medien Kritik an Doppelstandards in Sachen Meinungsfreiheit geübt. So hatte die „Berliner Zeitung“ angeblich irrtümlich unter zahlreichen antimuslimischen Cartoons von Charlie Hebdo auch einen antisemitischen dokumentiert. Für den Abdruck des letzteren entschuldigte sich die Redaktion kurz danach bei ihren Lesern – für die islamfeindlichen jedoch nicht.