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„Journalismus ist kein Terrorismus“

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat geurteilt, dass die Türkei im Zusammenhang mit dem umstrittenen Prozess gegen den Sender OdaTV die Rechte zweier Journalisten verletzt habe.

Die Journalisten Ahmet Şık und Nedim Şener, die für den linksnationalistischen Sender arbeiteten und im Zusammenhang mit den „Ergenekon“-Prozessen inhaftiert worden waren, hätten im Rahmen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung gehandelt, befand der EGMR und der türkische Staat habe sie darin verletzt.

Im Vorfeld der Publikation des Buches „Die Armee des Imams“, die eine Verschwörungstheorie aufstellt, wonach die Hizmet-Bewegung des in den USA lebenden Islamgelehrten Fethullah Gülen die Polizei und die Justiz unterwandert hätte, war Şık beschuldigt worden, dieses als Auftragsarbeit der „Ergenekon“-Gruppe verfasst zu haben, um durch die Darstellung, die AKP-Regierung dulde die Ausbreitung republikfeindlicher Kräfte im Staatsapparat, eine mögliche Begründung für einen Militärputsch zu fabrizieren.

Şık und Şener saßen jeweils über mehr als ein Jahr hinweg in Untersuchungshaft, ehe sie am 12. März 2012 freigelassen wurden.

Durch ihr Vorgehen habe die Türkei, so die Richter, die Artikel 5-3 (Verbot unangemessen langer Dauer der Untersuchungshaft), 5-4 (Prozessuale Garantien hinsichtlich der Überprüfung der Angemessenheit der Haft und Haftdauer) und 10 (Meinungsäußerungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Die Türkei müsse nun Şık 10 000 Euro und Şener 20 000 Euro an Schadensersatz leisten.

Şener wies darauf hin, dass der EGMR die Beschwerde bereits vor Beginn des Verfahrens akzeptiert habe und wertete das Urteil als Zeichen dafür, dass „Journalismus nicht Terrorismus“ sei.