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Menschenrechte: Deutschland muss sich vor der UN verantworten

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NSU-Morde, Rassendiskriminierung durch die Polizei, Abschiebung in Folterländer, mangelnde Chancen für Frauen und Migranten: Vor dem UN-Menschenrechtsrat werden Deutschland die Leviten gelesen. (Foto: dpa)

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Menschenrechte: Deutschland muss sich vor der UN verantworten
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Vom Iran bis zum Sudan, von Kuba bis zum Kongo – gern bewährt sich Deutschland als kritischer Vorkämpfer der Menschenrechte. Nun wird der Spieß einmal umgedreht. Vertreter von fast 100 Staaten wollen kritische Fragen zur Menschenrechtslage an die Adresse der Bundesregierung richten. „Deutschland wird gegrillt“, sagt ein afrikanischer Diplomat – mit einem Augenzwinkern. „Das muss man ja auch mal dürfen.“ Man darf am morgigen Donnerstag vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf.

Denn auch für Deutschland gilt, was seit 2007 für sämtliche 193 UN-Mitgliedsstaaten Pflicht ist: Alle vier Jahre müssen sie bei den Vereinten Nationen Rechenschaft über die Menschenrechtssituation in ihren Ländern ablegen – und sich dabei selbst die peinlichsten Fragen und Anmerkungen gefallen lassen.

Die Bundesrepublik ist zum zweiten Mal seit 2009 an der Reihe. Auf dem Tisch liegen dabei der „Nationale Bericht“ der Regierung in Berlin und Berichte von Menschenrechtsgruppen sowie von Spezialorganisationen der Vereinten Nationen. Dazu muss der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, Rede und Antwort stehen. Der FDP-Politiker ist darauf eingestellt, dass es besonders kritische Fragen zu den jahrelang erfolglosen Ermittlungen zur NSU-Mordserie geben wird.

NSU-Ermittlungsskandal im Fokus

Damit ist die Palette von Vorhaltungen an die Adresse Berlins aber nicht erschöpft. Bereits vor dem „Menschenrechts-TÜV der Vereinten Nationen“, wie Löning die Staatenüberprüfung nannte, war absehbar, dass Deutschland in Genf ein langer Mängelschein ausgestellt wird.

Zahlreiche Gruppen kritisierten den Lagebericht Berlins als viel zu rosig. „Wir brauchen keinen schöngefärbten Bericht für die Genfer Bühne“, sagte Jochen Motte vom Forum Menschenrechte – ein Netzwerk von mehr als 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen.

So räumt die Bundesregierung im Bericht zwar Defizite bei Ermittlungen zu den Morden der rechtsextremen Terrorzelle NSU ein. Inzwischen aber laufe „dank eines Maßnahmekatalogs des Bundesinnenministers“ die Aufarbeitung, erklärt sie beruhigend. Das genüge keineswegs, mahnt die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf. Deutschland brauche „endlich eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Rassismus“.

Dazu gehöre eine Untersuchung, inwieweit nach den Morden an neun Menschen türkischer sowie griechischer Abstammung „Rassismus innerhalb der polizeilichen Strukturen den Fokus der Ermittlungen auf das Migranten-Milieu geführt hat“. Defizite gebe es auch in Sachen „Racial Profiling“: Dass Polizisten Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente „aufgrund der Hautfarbe und des Aussehens“ kontrollieren, sei „ein klarer Verstoß gegen das Verbot der rassistischen Diskriminierung“.

Nachholbedarf beim Umgang mit Minderheiten

Dass die Bundesregierung Nachholbedarf hat, meinen auch Regierungen von EU-Staaten: „Welche Schritte gedenkt Deutschland zu ergreifen“, heißt es in einer schriftlich eingereichten Frage Großbritanniens, „um die Diskriminierung ethnischer Minderheiten zu bekämpfen?“ Die Briten mahnen die Gewährleistung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche und im Bildungswesen für Menschen mit Migrationshintergrund an.

Auch beim Umgang mit Asylbewerbern liegt aus UN-Sicht in Deutschland manches im Argen. Zu leichtfertig – so beklagt das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) – akzeptiere Berlin Erklärungen zweifelhafter Staaten, wonach abgeschobene Menschen dort nicht gefoltert werden.

Ebenfalls aus London kommt Kritik daran, dass die Bundesregierung noch immer keine bundesweite Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte durchgesetzt hat. Dies erschwere Klagen gegen Übergriffe.

Fragen werden auch zum Scheitern einer Frauenquote für Führungsgremien großer Unternehmen im Bundestag erwartet. Slowenien etwa will wissen, was die Bundesregierung zu tun gedenke, um auf dem Arbeitsmarkt „die strukturelle Diskriminierung von Frauen“ zu unterbinden.

2009 hatte der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft empfohlen. Die Bundesregierung hat das in den Wind geschlagen. Völkerrechtlich gesehen war das kein Problem: Was immer auf den „Mängelscheinen“ nach einer Staatenüberprüfung steht, hat lediglich den Charakter von Empfehlungen. Das gilt für Deutschland genau wie für China oder Nordkorea.