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Gesellschaft

„Menschrechte sind weltweit in der Krise“

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Der Politikwissenschaftler Marco Schendel leitet die Veranstaltungsreihe „Menschenrechte und Religion“ beim Forum Dialog in Berlin. Im Interview erzählt er, warum das Thema Menschenrechte bei Forum Dialog ganz oben auf der Agenda steht.   

DTJ-Online: Wie ist die Idee entstanden, als Forum Dialog eine Veranstaltungsreihe zum Thema Menschenrechte und Religion zu organisieren?  

Marco Schendel: Das Forum Dialog hat sich bereits in der Vergangenheit dem Thema Menschenrechte gewidmet. 2014 etwa veranstalteten wir eine Reihe, bei der die Menschenrechte aus jüdischer, christlicher und muslimischer Sicht beleuchtet wurden. Ebenso ist uns die Aufklärung über die Menschenrechtslage in der Türkei ein Anliegen, die sich seit einigen Jahren massiv verschlechtert hat.

Für Forum Dialog ist es also kein neues Themenfeld?

Nein, im Gegenteil. Wir wollen mit der neuen Veranstaltungsreihe „Menschenrechte und Religion“ zum einen an unsere Projekte in der Vergangenheit anknüpfen, zum anderen die Menschenrechtsarbeit jetzt und für die Zukunft noch stärker in den Fokus rücken. Die eigenständig organisierte Reihe leuchtet das Spannungsverhältnis von Politik und Religion in unterschiedlichen Ländern aus und bewertet es mit Blick auf die Gewährleistung von Menschenrechten.

Sie haben auch eine wichtige Stiftung als Partner gewinnen können?

Ja, von der Dr. Buhmann Stiftung für Interreligiöse Verständigung erhalten wir Unterstützung für unser Projekt.

Welche Länder werden in der Reihe behandelt?  

Fünf Länder sind Teil des Programms: Frankreich, Indien, China, Iran und Deutschland.

Was waren die Auswahlkriterien dafür, die Menschenrechtslage gerade in diesen fünf Ländern zu erörtern?

Wichtig bei der Auswahl war dem Forum, dass es sich jeweils um ein unterschiedliches Staat-Religion-Modell handelt, so dass die Vielfalt institutioneller Arrangements abgebildet wird, in der die Religionen ihren Platz finden. In der Auftaktveranstaltung über Frankreich diskutierten wir das laizistische Modell, in dem die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften durch ein Gesetz von 1905 strikt geregelt ist. Im November behandelten wir Indien, wo zwar Menschenrechte in der Verfassung fest verankert sind, religiöse Minderheiten wie Muslime oder Adivasi durch die hindunationalistische Regierungspartei BJP gleichwohl stark unter Druck gesetzt werden. Zum Abschluss der Reihe stellen sich religionspolitische Sprecherinnen und Sprecher aus dem Berliner Abgeordnetenhaus, darunter die Vizepräsidentin Cornelia Seibeld (CDU), im Rahmen einer Podiumsdiskussion den Herausforderungen in Deutschland.

Die nächste Veranstaltung ist morgen (12.12.,19.00) über die Menschenrechtslage in China.  Wie können Interessierte sich anmelden?

Der Vortrag „Menschenrechte und Religion im kommunistischen China“ findet im Veranstaltungsraum von Forum Dialog statt. Alle Termine sind auf unserer Homepage forumdialog.org einsehbar. Dort erscheinen auch Nachlesen vergangener Vorträge sowie vereinzelt Videobeiträge zum Nachlesen und Nachhören. Für die Anmeldung schreiben Interessenten eine kurze E-Mail an [email protected].

Was erwartet die Besucher?

Am Vortrag zu China werden auch einige Akteure aus dem Feld teilnehmen, u.a. haben sich Falun Gong-Praktizierende angemeldet. Falun Gong ist eine religiöse Gruppe, die nicht zu den fünf offiziellen von der chinesischen Regierung zugelassenen Religionsgemeinschaften zählt und Gewalt und Verfolgungen leiden muss. Demnach stehen, wie in jeder Veranstaltung der Reihe, primär tatsächliche Schicksale von Menschen im Mittelpunkt. Das wird am 12. Dezember im Vortrag von Prof. Dr. Christian Meyer sowie in der anschließenden Diskussion sicher deutlich zu spüren sein.

Für viele sind Menschenrechte ein westliches und säkulares Wertekanon. Wie sehen Sie das?

Der kulturalistische Vorwurf, die Menschenrechte seien ein westliches Produkt und könnten daher ihren normativen und rechtlichen Anspruch allein in westlichen Staaten geltend machen, ist ein klassischer Einwand. Teilweise wird er von westlichen Theoretikern selbst erhoben, wenn etwa gesagt wird, die Menschenrechte seien ausschließlich in der europäischen Aufklärung oder griechischen Antike entstanden. Vor derlei Einnahmeversuchen warne ich ausdrücklich. Nicht nur lassen sich bereits in den Religionen wie Christentum oder Islam Konzepte kreatürlicher Würde entdecken; man denke an die Gottesebenbildlichkeit oder die Funktion des Menschen als Statthalter Gottes. Ebenso verspüren Menschen in allen Ländern der Welt Ungerechtigkeit – eine Empfindung, auf die die Menschenrechte produktiv antworten. Menschenrechte bleiben dem Anspruch nach universale Rechte der Freiheit und Gleichheit, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen. Sie haben Geltung über die verschiedenen Kulturen hinweg, ihre Einlösung findet jedoch freilich nicht jenseits, sondern in den Kulturen statt.

Sind Religionen mit ihrem absoluten Wahrheitsanspruch ein Hindernis, um Menschenrechte in einer Gesellschaft zu verankern?

Es kann zu Reibungspunkten zwischen einem religiösen und einem menschenrechtlichen Anspruch kommen, so z.B. wenn beiderlei Ansprüche mit dem Verweis auf unbedingte Gültigkeit erhoben werden. Den pauschalen Verdacht, Religionen liefen durch den religiösen Wahrheitsanspruch den Menschenrechten immer schon zuwider, lasse ich hingegen nicht gelten. Zum einen ist nämlich die Religionsfreiheit ein existentieller Teil der Menschenrechte. Die Religionsfreiheit schützt alle Menschen in ihrer Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen, sie zu wechseln oder ganz zu verlassen. Dieser Schutz ist unabhängig davon, wie stark oder wie transzendent ein Glaube ist. Zum anderen liegt die Verantwortung beim Einzelnen, wie er oder sie mit einem religiösen Wahrheitsanspruch umgeht. Dieser eigenverantwortliche Umgang muss auch gegenüber einer religiösen Institution oder Lehramt aufrechterhalten bleiben. Nicht zuletzt gehört zum Verabsolutieren eines Wahrheitsanspruchs eine Menge Sicherheit, die es in Glaubensfragen so oft gar nicht gibt und die bereits durch die Vielstimmigkeit unter Gläubigen nicht ungebrochen aufrechtzuerhalten ist.

In vielen Ländern, wie z.B. die Türkei werden Grundrechte eingeschränkt ja sogar de facto außer Kraft gesetzt. Wie ist die Menschenrechtslage in Deutschland?

Im Vergleich zur Türkei sowie im weltweiten Vergleich ist die Menschenrechtslage in der Bundesrepublik Deutschland deutlich positiv. Nichtsdestotrotz gibt es auch hierzulande nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, welches die Menschenrechtslage im Land beobachtet und alljährlich dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorlegt, stellt im aktuellen Bericht, wie auch schon im Bericht von 2016, das Thema Flucht und Migration in den Vordergrund. So schätzt das Institut etwa die Zustände in den Gemeinschaftsunterkünften, den Umgang mit Traumatisierten und mit dem Recht von Kindern auf Kontakt zu einem inhaftierten Elternteil sowie die Einschränkung des Familiennachzugs als menschenrechtlich bedenklich ein. Darüber hinaus kommt Deutschland nicht allen Verpflichtungen nach, die in der Behindertenrechtskonvention der UNO festgehalten sind. Menschen mit Behinderung erhalten noch keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Wohnraum und Arbeit. Erwähnenswert für Deutschland ist schließlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2017, das die Rechte von intersexuellen Menschen stärkt.

Befinden wir uns weltweit in einer Krise in Bezug auf die Menschenrechte?  

Im Angesicht der humanitären Katastrophen im Jemen und in Syrien, der Vertreibung einer ganzen ethnischen Gruppe aus Myanmar und den anhaltenden Migrationsbewegungen kann man in der Tat von einer Krise der Menschenrechte sprechen. Auch die ehemalige Supermacht USA, in deren friedensbildende Kraft man nach Ende des Kalten Krieges in der westlichen Welt Vertrauen setzte, scheint derzeit zu keiner Entspannung beizutragen. In der Europäischen Union häufen sich die Stimmen nach stärkerem Engagement abseits der transatlantischen Kooperation und einer Revision des Selbstverständnisses als Zivilmacht. Die Bewältigung der Krisen, die zumeist internationales Ausmaß haben, kann nur gemeinschaftlich erfolgen. Auf allen Ebenen stehen Akteure in der Verantwortung: die UNO, die Regionalorganisationen wie EU oder ASEAN, die einzelnen Nationalstaaten, die immer noch eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechte spielen, schließlich die Bundesstaaten, Länder, Kommunen, allgemein: die Akteure unterhalb der bundesstaatlichen Ebene, welche die politischen Vorgaben vor Ort realisieren.

Warum ist es wichtig, sich für Menschenrechte einzusetzen?  

Die Menschenrechte sind die Basis eines friedlichen und selbstbestimmten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion, Geschlecht, Hautfarbe, Vermögen oder körperlichen und kognitiven Voraussetzungen. Sie ermöglichen und verlangen Solidarität mit Menschen, denen Rechte vorenthalten werden und die nicht die ihnen zustehenden Freiheiten genießen. Denn wer aufseiten der Menschenrechte steht, steht aufseiten der Freiheit aller Menschen. Die Menschenrechte weiten also den Blick für das Schicksal von Menschen, die nicht meiner Familie und Bekanntenkreis angehören. Die Solidarität muss nicht gleich zur Verbundenheit mit der gesamten Menschheit fortlaufen, sie ist jedoch mit einem allgemeinen Gerechtigkeitsanspruch verknüpft, unter dem meine Person wie alle meine übrigen Mitmenschen stehen.

Wo und wie können sich interessierte für Menschenrechte engagieren?

Jeder der will, kann sich bei bekannten Organisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch, aber auch in vielen anderen Institutionen: in politischen Parteien, Kirchen, Vereinen, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, Bürgerinitiativen für Menschenrechte engagieren. Die Grundrechte und- universelle Werte sind für jeden Einzelnen von uns zu wichtig, um sie nur den Staaten und internationalen Organisationen zu überlassen.

Das Interview führte Süleyman Bağ

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