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Straßburg: Religionsunterricht der Türkei ist diskriminierend

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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof fordert die Türkei zu Reformen im staatlichen Religionsunterricht auf. Die Straßburger Richter urteilten am Dienstag, der Religionsunterricht im türkischen Schulsystem sei diskriminierend; die religiöse Überzeugung von Minderheiten werde nicht respektiert.

Eine Gruppe von türkischen Aleviten hatte geklagt, der derzeitige Religions- und Ethikunterricht basiere ausschließlich auf dem sunnitischen Verständnis des Islam. Sie hatten zunächst 2005 die türkische Regierung zur Überarbeitung des Lehrplans gebeten, um darin die Kultur und Philosophie der Aleviten mit aufzunehmen. Dieses habe die Türkei jedoch abgelehnt.

Die Richter urteilten, die Entscheidung der Türkei verstoße gegen das Recht auf Ausbildung sowie gegen das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit der Menschenrechtskonvention.

Der Menschenrechtsgerichtshof forderte die Türkei auf, ein System einzuführen, bei dem Schüler vom Religions- und Ethikunterricht befreit werden können, ohne dass Eltern ihre religiöse oder philosophische Überzeugung offen legen müssen.

Das Gericht betonte die Pflicht des Staates, neutral und unabhängig bei der Regulierung religiöser Angelegenheiten zu agieren. Bislang werde nur Schülern mit christlichem oder jüdischem Glauben angeboten, nicht am Religionsunterricht teilzunehmen. (KNA/dtj)