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Kolumnen

Der Fall Mollath – Später Sieg des Rechtsstaats?

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Gustl Mollath ist frei. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete seine unverzügliche Freilassung aus der Bayreuther Psychiatrie an, in der er auf Grund eines Urteils aus dem Jahre 2006 sieben Jahre seines Lebens verbringen musste.

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Der Fall Mollath – Später Sieg des Rechtsstaats?
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Das Strafverfahren, im Zuge dessen Mollath beschuldigt wurde, seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben, wird wieder aufgenommen. Das OLG Nürnberg korrigierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das vor knapp zwei Wochen die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath als unzulässig abgelehnt hatte. Das OLG ordnete nun die Wiederaufnahme an und verfügte, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen Mollath aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung, teilte das Gericht mit.

Gustl Mollath hatte es nach Jahren des vergeblichen Kampfes geschafft, dass die Medien auf ihn aufmerksam wurden. Die Aufmerksamkeit der Medien hat die Diskussion über seinen Fall erneut belebt. Seit 2006 saß er in der forensischen Psychiatrie wegen eines Gutachtens, das ihm Gemeingefährlichkeit bescheinigt hatte, das jedoch von Kritikern schon bald als zweifelhaft betrachtet wurde. Mollath bestritt stets die wider ihn erhobenen Vorwürfe strafbarer Übergriffe gegen seine Ehefrau oder das Eigentum Dritter.

Mollath hatte eine Anzeige gegen seine Frau eingebracht, wonach diese Schwarzgeldgeschäfte unter dem Dach der Hypo-Vereinsbank durchgeführt haben soll. Diese Vorwürfe hatten sich später – wenn auch nicht im dem von ihm behaupteten Ausmaß – bestätigt. Dies hatte offensichtlich auch die Justiz gegen ihn aufgebraucht. In der Begründung der Ablehnung eines Wiederaufnahmeverfahrens vor zwei Wochen hieß es, dass beim Verfahren 2006 zwar Fehler gemacht worden seien, diese aber nicht zur Aufhebung eines inzwischen rechtskräftigen Urteils führen könnten.

Neue Tatsachen und Beweismittel reichten für Wiederaufnahme aus

Das Oberlandesgericht verwarf nun diese Rechtsansicht und sah offenbar ausreichend neue Tatsachen oder Beweismittel als beigebracht an, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind. So heißt es jedenfalls in § 359 StPO über die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens.

Die Hypo-Vereinsbank hat inzwischen die wesentliche Richtigkeit der Angaben von Gustl Mollath bestätigt. Die nunmehrige Entwicklung legt nahe, dass die Justiz nicht wirklich unabhängig geprüft und gehandelt hatte, sondern sich, wie Kritiker schon seit längerer Zeit monieren, zum langen Arm von Finanzinteressen gemacht haben könnte. Die bayerische Justizministerin Merk steht zwar in der Kritik, kann sich aber immer noch auf ihrem Posten halten. Am Ende hatte auch sie sich für die Wiederaufnahme des Verfahrens eingesetzt.

Noch vor zwei Wochen galt das Urteil, das auf zum Teil nachweislich falschen Gutachten beruhen soll, als unanfechtbar. Praktisch für jene Teile der Justiz, die so lange kein Interesse an einer Aufarbeitung dieses Falles gezeigt hatte. Sie konnte das Auftauchen neuer und für sie sehr unbequemer Fakten ignorieren. Auch wenn am Ende wie es aussieht das OLG Nürnberg ein Einsehen hatte, taten sich im Laufe der vorangegangen sieben Jahre Abgründe auf, Einblicke in die Unzulänglichkeiten eines Rechtsstaates, der immer wieder einmal Zweifel an seiner Umsetzung aufkommen lässt – nicht zuletzt beim Verfahren gegen den sog. NSU, wo das Thema „mögliche Verstrickung der Geheimdienste“ ja nicht auf dem Untersuchungsprogramm steht.

Eine sommerliche Reise zu den Flüssen Main und Pegnitz oder: Gerechtigkeit für Gustl

Mollaths Zwillingsbruder im Geiste, Rudolf Schmenger, ehemaliger Steuerfahnder in Hessen, wurde ebenfalls kriminalisiert, psychiatriert und schließlich zwangspensioniert. So konnten seine unbequemen Recherchen zu Schwarzgeldverschiebungen im großen Stil entwertet werden. Auch hier scheint sich die Justiz zum Handlanger knallharter Wirtschaftsinteressen gemacht zu haben – und dies ganz offensichtlich unter gezieltem Weggucken seitens bestimmter Vertreter der Finanzbehörden, die im Gegensatz zu Schmenger nicht verunglimpft, sondern befördert wurden.

Für Mollath bleibt die Lage bitter, auch wenn er, nachdem er offensichtlich den Glauben an den Rechtsstaat längst aufgegeben hatte und bestenfalls noch auf eine Art „Hafterleichterung“ hoffte, am Ende zu seinem Recht gekommen ist. Er hatte in nachweislich korrekter Weise illegale Finanztransaktionen aufgedeckt und angeprangert.

Jetzt ist der erste Schritt zu seiner Rehabilitation getan. Es gab viele Unterstützungskampagnen für ihn und er hat die Medienaufmerksamkeit gewonnen, von einer sehr nachdenklich stimmenden Magazinsendung zur Primetime in der ARD bis hin zu einer Politsatire im ZDF, welche ihm halfen, die Öffentlichkeit aufzurütteln. Der schwierige Weg zurück in ein normales Leben und der Verlust von nicht weniger als sieben Lebensjahren bleiben dennoch im Raume stehen.

Aber wer ist der eigentliche Verlierer? Es ist ein in Formalien erstickender „Rechtsstaat“, der nicht in jedem Falle den Zweifel für den Angeklagten sprechen lässt und Recht haben, Rechtsprechung und Recht bekommen strikt voneinander trennt – bis hin zu seiner eigenen Unglaubwürdigkeit.