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Richter entscheiden im Streit um herzkranken Muhammet Eren

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Im Rechtsstreit um eine Transplantation für den schwer herzkranken Jungen Muhammet Eren haben nun die Richter das Wort. Das Landgericht Gießen will an diesem Freitag (24. Oktober) seine Entscheidung verkünden, ob der Zweijährige auf die Warteliste für ein Spenderherz kommen muss, wie ein Sprecher mitteilte. Die Eltern hatten geklagt, weil die behandelnden Ärzte am Gießener Uniklinikum das Kind nicht auf die Liste setzen wollen. Die Mediziner lehnen das wegen eines schweren Hirnschadens des Jungen ab und berufen sich auf das Transplantationsgesetz und entsprechende Richtlinien.

Bei der Verhandlung vor dem Landgericht war Anfang September ein sogenannter Zwischenvergleich geschlossen worden: Wenn innerhalb einer Frist kein anderes Transplantationszentrum für den Jungen gefunden wird, müssen die Richter entscheiden. Die Eltern waren mit ihrem Sohn aus der Türkei zur Behandlung nach Deutschland gekommen. (dpa/dtj)