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Panorama

„Er lächelt nicht mehr“: Herzkranker Muhammet Eren kehrt in die Türkei zurück

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Nach seinen Gehirnblutungen am Wochenende wird der herzkranke zweijährige Muhammet Eren in die Türkei gebracht. Die Ärzte und Eltern gehen davon aus, dass Muhammet nicht mehr aufwachen wird.

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Muhammet Eren kehrt in die Türkei zurück.
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Der seit Monaten im Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) liegende zweijährige Muhammet Eren wird in die Türkei gebracht. Er war vor rund sieben Monaten nach Deutschland gebracht worden, damit er hier auf die sog. Transplantationsliste kommt und ein Spenderherz bekommt.

Kind muss nach Gehirnblutung beatmet werden

Am Wochenende war es bei dem kleinen Patienten zu Gehirnblutungen gekommen. Das Kind musste beatmet werden. Über die Facebookseite Muhammet Eren İçin El Ele (Hand in Hand mit Muhammet Eren) ließen die Eltern des Jungen am Sonntagabend mitteilen, die Ärzte hätten ihnen gesagt, dass der Zweijährige nicht mehr aufwachen werde. Die Eltern gehen von einem baldigen Gehirntod aus. „Muhammet Eren lächelt nicht mehr“, schrieben sie über den Zustand ihres Sohnes. Es habe keinen Sinn mehr, in Deutschland zu bleiben. Der Zweijährige solle seine letzten Tage in seiner Heimat verbringen.

Im Laufe des Tages sollte ein Ambulanzflugzeug des türkischen Gesundheitsministeriums ihn in die Türkei bringen. Die Eltern sprachen in diesem Zusammenhang von einem „Babymord“, der in Deutschland begangen worden sei.

Ärzte weigern sich, Muhammet Eren auf Transplantationsliste zu setzen

Die Vorgeschichte hätte nicht tragischer sein können. Die Ärzte des Universitätsklinikums Gießen-Marburg hatten sich nach der Ankunft von Muhammet Eren geweigert ihn, auf die Transplantationsliste zu setzen. Sein Gehirn habe „irreparable Schäden“ hieß es zur Begründung. Dieser war bei einem Herzstillstand entstanden, kurz bevor das Kleinkind nach Deutschland gebracht wurde.

Verdacht auf Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz und UN-Behindertenrechtskonvention

Die Eltern wollten das Klinikum per Gericht zwingen, ihren Sohn auf die Transplantationsliste zu setzen. Doch das Landgericht Gießen gab der umstrittenen Entscheidung der Ärzte Recht. Der Verdacht liegt hier sehr nahe, dass durch die Entscheidung der Richter der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verletzt wurde. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention wurde hier offenbar ignoriert. Diese besagt, dass Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen. Verweigert man aber Menschen mit Behinderung ein lebenswichtiges Spenderorgan, so liegt demnach eine Diskriminierung vor.

Die Diskussion wird aber noch lange anhalten. Schließlich hatten sich die Ärzte geweigert, ein Kind mit Behinderung auf eine Liste für ein lebenswichtiges Spenderorgan zu setzen. Es mag sein, dass das sog. Transplantationsgesetz den Medizinern das Recht dazu gibt, doch dann muss überprüft werden, ob eben dieses Gesetz überhaupt im Einklang mit dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention steht.