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Panorama

Muhammet Eren: OLG Frankfurt kritisiert Ärzte

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Das OLG Frankfurt hat im Fall von Muhammet Eren entschieden. Die Weigerung der Ärzte das Kleinkind auf die Warteliste für ein Spenderherz zu setzen und das Urteil des LG Gießen könnten gegen das Grundgesetz verstoßen. (Foto: Facebook)

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Obwohl Muhammet Eren bereits im November verstorben ist, hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt jüngst mit dem Fall befasst. Die Richter des 16. Zivilsenats haben festgestellt, dass das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Gießen vom 24. Oktober mangelhaft ist. Damals hatten die Richter eine einstweilige Verfügung der Eltern abgelehnt, ihr Baby doch noch auf die Warteliste für ein Spenderherz zu setzen. Als Grund schlossen sie sich im Wesentlichen der Argumentation der Ärzte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) an, dass Muhammet Eren einen irreparablen Gehirnschaden habe und daher ein Spenderherz für den kleinen Jungen nicht in Frage komme.

GG verbietet Differenzierung zwischen mehr und weniger „lebenswerten“ Leben

Durch die fehlende Aufnahme in die Warteliste wird jede denkbare Chance genommen, sich einer Transplantation zu unterziehen. Die Entscheidung hat deshalb weitreichende Wirkungen, so dass auch mittelbar auf das Grundrecht des Verfügungsklägers auf Leben eingewirkt wird“, so die Begründung des OLG Frankfurt. Der Artikel 2 im Grundgesetz untersagt es, „zwischen mehr und weniger „lebenswerten“ Leben zu differenzieren“, so die Richter. Grundsätzlich müsse allen Patienten ein Teilhabeanspruch an den Transplantationskapazitäten zukommen, so der Tenor der Begründung. Das Urteil des LG Gießen kollidiere daher nicht nur mit dem Artikel 2 des Grundgesetzes, sondern auch mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3.

Verstoß gegen Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention

Die Weigerung der Ärzte am UKGM, einem Kleinkind mit „irreparablen Gehirnschäden“ nicht auf die Transplantationsliste zu setzen, hatte im vergangenen Jahr landesweit für Empörung gesorgt. Eine solche Entscheidung der Ärzte verstoße nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen die UN-Berhindertenrechtskonvention, so die Kritiker. Demnach dürfe ebenfalls nicht das Leben eines Nicht-Behinderten gegen das eines Behinderten abgewogen werden. „Die unsägliche Diskussion über die Bewertung menschlichen Lebens durch sogenannte Professionelle muss endgültig überwunden werden. In Anbetracht der Medizingeschichte und der Vernichtung von Menschen mit Behinderung zwischen 1933 und 1945 in Deutschland muss der gesellschaftliche Konsens gefunden werden, dass jeder Mensch den gleichen Zugang bekommt zur Gesundheitsversorgung“, kommentierte das „Zentrum Selbstbestimmt Leben Gießen e.V.“ die Vorgehensweise der Ärzte.

OLG Frankfurt korrigiert Streitwert

Bei ihrem Urteil vom 3. März haben die Richter des OLG Frankfurt nicht mehr über den ursprünglichen Antrag der Eltern, ihren Sohn doch noch auf die Liste für ein Spenderherz zu setzen entschieden, sondern über die Kosten des Verfahrens. Die Richter des LG Gießen hatten den Streitwert in dem Fall auf 300.000 Euro festgesetzt. Diese wurden durch das OLG Frankfurt jetzt auf 50.000 Euro runtergesetzt, so dass die Anwalts- und Gerichtskosten nicht mehr so hoch ausfallen dürften.

Eltern von Muhammet Eren sehen sich bestätigt

Die Familie von Muhammet Eren sieht sich durch die Richter in Frankfurt bestätigt. „Die Entscheidung der Ärzte verstoße gegen die Verfassung“, ließen sie über Facebook mitteilen. Zudem müsse das Urteil des LG Gießen überprüft werden. Die Eltern von Muhammet Eren hatten ihr Kind in das UKGM gebracht, weil es über Experten verfügt, die sich auf die Organtransplantation bei Babys und Kleinkindern spezialisiert hat. Nach dem Muhammet Eren aber in der Klinik angekommen waren, hatten sich die Ärzte geweigert ihn wegen seines Gehirnschadens auf die sog. Transplantationsliste zu setzen. In den folgenden Monaten war Muhammet Eren an ein Kunstherz angeschlossen. Nach Gehirnblutungen Anfang November 2014 hatten die Ärzte den Eltern mitgeteilt, dass ihr Sohn nicht mehr aufwachen werden. Sie brachten daraufhin ihr Kind zurück in die Türkei, wo er kurze Zeit später verstarb.