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Rechtsstreit geht weiter – Uniklinikum geht Fragen aus dem Weg

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Im Fall des im im Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) stationierten herzkranken Muhammet Eren ist es zu einem Zwischenvergleich gekommen. Bei dem heutigen Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Gießen einigten sich beide Seiten darauf, dass Mediziner anderer Kliniken den fast Zweijährigen in den kommenden vier Wochen untersuchen dürfen. Das ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass sie das Kleinkind als Patienten übernehmen, wenn sie eine Möglichkeit für eine Herztransplantation sehen.

Rechtsstreit durch „Zwischenvergleich“ nur unterbrochen

Damit ist der Rechtsstreit zwischen den Eltern (Foto) und der Universitätsklinik nur vorläufig aus der Welt geschaffen. Sollte kein anderes Transplantationszentrum für Muhammet Eren gefunden werden, werden die Richter erneut entscheiden müssen.

Die Eltern hatten geklagt und wollten einen Warteplatz für ein Spenderherz für ihren Sohn erzwingen. Die Ärzte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg wollen das Kleinkind nicht auf eine Warteliste setzen, weil es einen sogenannten „irreparablen Hirnschaden“ habe. Die Anwälte sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Demnach dürften Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.

UKGM hält sich weiterhin bedeckt

Zu den Hintergründen hält sich die Klinikumsleitung weiterhin bedeckt. Bislang weigerte sich das UKGM unsere Presseanfragen zu beantworten und lässt damit wichtige Fragen offen.