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Gesellschaft

Taufe verboten: Muslimische Pflegetochter darf nicht zum Christentum konvertieren

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Eine Duisburger Familie wollte ihre muslimische Pflegetochter katholisch taufen lassen – gegen den Willen der leiblichen Mutter. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden, dass sie das nicht darf. Das berichtet die „WAZ“.

Das Kind lebt seit sieben Jahren in der Familie, das ihre eigenen Kinder christlich erzieht. Auch die Pflegetochter habe sich taufen lassen wollen, erklärten sie. Die ebenfalls in Duisburg lebende und aus Nordafrika stammende Mutter legte eine Beschwerde ein, nachdem das Familiengericht Dorsten eine Genehmigung erteilt hatte.

Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit, bleibe das auch dann verbindlich, wenn das Kind in einer Pflegefamilie mit anderem Glauben aufwächst, heißt es. Nach den Vorschriften des „Gesetzes über religiöse Kindererziehung“ sei der Vormund an die Entscheidung der muslimischen Mutter gebunden, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Der leiblichen Mutter war das Sorgerecht vor acht Jahren entzogen worden. Die Muslimin hatte in mehreren Schreiben an das Familiengericht gefordert, dass ihre Tochter auch in der Pflegefamilie im muslimischen Glauben groß gezogen werden solle.