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Panorama

Mutmaßlicher Regisseur muss ins Gefängnis

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Der mutmaßliche Regisseur des YouTube-Videos „Die Unschuld der Muslime“, der im September dieses Jahres gewalttätige Proteste in mehreren Ländern der muslimischen Welt zur Folge hatte, muss für ein Jahr hinter Gitter. (Foto: reuters)

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Mutmaßlicher Regisseur muss ins Gefängnis
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Wie das Portal „Your Jewish News“ berichtet, muss der mutmaßliche Verantwortliche für das YouTube-Video, in dem der Prophet des Islam verunglimpft wurde, zu einer einjährigen Haftstrafe wegen Verletzung von Bewährungsauflagen verurteilt.

Der aus der koptischen Community in Ägypten stammende, in Kalifornien lebende und mittlerweile von der koptischen Kirche exkommunizierte Nakoula Basseley Nakoula, der auch Aliasnamen wie Sam Bacile oder Mark Basseley Youssef benutzt haben soll, wurde am Mittwoch von einem kalifornischen Gericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Es wurde als erwiesen angesehen, dass er Bewährungsauflagen verletzt habe, die von einer Verurteilung wegen Bankbetruges aus dem Jahr 2010 herrühren.

Bezirksrichterin Christina Snyder sprach das Urteil aus, nachdem Basseley vier von acht Verstößen zugegeben hatte, darunter die Fälschung eines kalifornischen Führerscheines.

Scheckbetrug mit Aliasnamen

Die Strafverfolgungsbehörden hatten eine zweijährige Haftstrafe für den verurteilten Betrüger gefordert, der sich zurzeit ohne Kaution in Haft befindet. Er war ursprünglich unter anderem schuldig gesprochen worden, mehr als ein Dutzend Aliasnamen benutzt zu haben und damit etwas 60 Bankkonten eröffnet zu haben, um auf diese Weise ein Scheckbetrugssystem zu etablieren.

Nach seiner Freilassung wurde ihm unter anderem als Bewährungsauflage erteilt, keine Computer und kein Internet zu benutzen ohne vorherige Zustimmung seines Bewährungshelfers.

Die Bundesbehörden gehen davon aus, dass er auch für das Video „Die Unschuld der Muslime“ verantwortlich war, aber teilten noch nicht mit, ob es Beweise dafür gäbe, dass er es auch ins Internet gestellt hatte.

Auch war es dem Verurteilten untersagt worden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung seines Bewährungshelfers andere als seinen tatsächlichen Namen zu benutzen. Im Zusammenhang mit dem Hassvideo waren jedoch Aliasnamen wie „Sam Bacile“ oder „Mark Basseley Youssef“ mit ihm in Verbindung gebracht worden. Unter dem Namen „Sam Bacile“ war auch der YouTube-Account eingerichtet worden, über den das Video zu sehen war.

Nakoula war nach dem Ausbruch der Unruhen im Mittleren Osten abgetaucht, Ende September war er wegen des Verdachts auf Verletzung seiner Bewährungsauflagen inhaftiert worden. Die Entscheidung war unter anderem auch damit begründet worden, dass von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

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