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Menschenrechte

Nach EGMR-Urteil: Ahmet Altan erneut frei

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Nach jahrelanger Haft hat ein türkisches Berufungsgericht die Freilassung des Journalisten Ahmet Altan angeordnet. Der Journalist wurde am Mittwoch in den späten Abendstunden freigelassen. 

Das Gericht habe ein zuvor wegen Terrorunterstützung gefälltes Urteil gegen Altan und die Journalistin Nazlı Ilıcak am Mittwoch aufgehoben, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu. Die Aufhebung der Haft sei unter anderem mit Verweis auf die bereits abgesessene Haftzeit begründet worden. Altan wurde noch am Abend freigelassen, wie seine Anwältin Figen Albuga Çalıkuşu der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Ilıcak war bereits 2019 freigelassen worden.

Erst am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen der Inhaftierung Altans im Zuge des Putschversuchs im Juli 2016 verurteilt. Die Inhaftierung stelle unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Freiheit und Sicherheit dar, urteilte das Gericht mit Sitz in Straßburg und argumentierte, es habe keine konkreten Beweise für die zur Last gelegten Straftaten gegeben. Die Türkei müsse eine Entschädigung zahlen.

Zum zweiten Mal auf freiem Fuß

Altan, der als Kritiker von Präsident Recep Tayyip Erdoğan gilt, war kurz nach dem Putschversuch verhaftet worden. Er wurde im Februar 2018 wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt, die Strafe wurde dann aber auf zehneinhalb Jahre reduziert. Altan wurde am 4. November 2019 freigelassen, doch nur acht Tage nach der Freilassung erneut verhaftet.

Altan war Chefredakteur der inzwischen eingestellten Zeitung „Taraf“. Ilıcak schrieb in der Vergangenheit für die regierungsnahe Zeitung „Sabah“ und für die mittlerweile ebenfalls eingestellte Gülen-nahe Zeitung „Bugün“.

dpa/dtj

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