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Kopftuch ja, aber

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Die angehende Juristin Betül Ulusoy darf in der Berliner Verwaltung mit Kopftuch eine Ausbildungsstation absolvieren. Dies hat am Dienstag das Bezirksamt des Stadtteils Neukölln entschieden. Ihr wurde allerdings gemäß den gesetzlichen Vorgaben untersagt, „hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung“ im Rechtsamt zu übernehmen. Beim Vorstellungsgespräch hatte die Behörde Ulusoy zunächst mitgeteilt, ihre Bewerbung besonders prüfen zu müssen – wegen ihres Kopftuchs.

Nach dem Neutralitätsgesetz dürfen Berliner Beamte im Dienst keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Während der Ausbildung können aber Ausnahmen gemacht werden. Erst im März hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Nun prüft das Land, ob das Gesetz entschärft werden muss.

Im Fall Ulusoy scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ulusoy, die mittlerweile eine bundesweit bekannte Bloggerin ist und auf Facebook über eine große Community verfügt, ließ auch offen, ob sie die Stelle überhaupt antreten wird.

Wie auch immer es in dem Fall weitergeht – die CDU hat mit dem selbstbewussten Auftreten der 26-Jährigen in der Öffentlichkeit offenbar so ihre Probleme. „Bereits das mediale Auftreten von Frau Ulusoy gleicht einer Kampfansage an unser System der Trennung von Religion und Staat“, wird Neuköllns CDU-Fraktionschef Gerrit Kringel in der BZ zitiert.

Vor dem gestrigen Urteil hatte die angehende Juristin in einem Zeitungsinterview die Vorbehalte des Bezirksamts kommentiert: „Entscheidend sollte auch für das Bezirksamt Neukölln sein, was eine Frau im Kopf hat – nicht auf dem Kopf“.