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Gesellschaft

Grundschule verbietet Mutter, mit Niqab ihren Sohn abzuholen – darf sie das?

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Weil sich Eltern bei der Essener Bodelschwingh-Grundschule über die angsteinflößende Erscheinung einer Niqab tragenden Mutter beschwerten, wurde der Frau das Betreten des Schulgeländes im Niqab untersagt. Darf eine Schule das überhaupt? (Foto: cihan)

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Eine Frau trägt einen schwarzen Niqab, der bis auf die Augen das gesamte Gesicht verdeckt.
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„Wer hat Angst vorm Schwarzen Mann?“ hieß ein beliebtes Spiel, das noch bis vor einigen Jahren im Sportunterricht von Grundschulen gespielt wurde, ehe sich die Beschwerden darüber häuften, dass sein Name unterschwellige rassistische und kolonialistische Ressentiments transportiere. Dabei ist es vielmehr eine Referenz auf den „schwarzen Tod“, wie in Deutschland im Mittelalter die Pest genannt wurde. Über die gab es jedoch zahlreiche Sagen und Legenden sowie mannigfaltigen Volksaberglauben, wonach immer wieder Männer oder auch Frauen in schwarzen Umhängen vor den Toren der Städte gesichtet worden sein sollen, bevor die Seuche ausbrach.

Möglicherweise hat sich dieser Volksaberglaube in Teilen Deutschlands in modifizierter Weise bis heute gehalten, denn in diesen Tagen geht die Angst vor der ganz in Schwarz eingehüllten Frau um. Zuletzt sah sich die Essener Bodelschwingh-Grundschule von dieser Angst heimgesucht.

Wie verschiedene Zeitungen berichten, soll nach den Sommerferien ein Junge an der Schule angemeldet worden sein, dessen Mutter als tamilische Einwanderin aus Sri Lanka nach Deutschland gekommen ist und einen dunklen Niqab, eine Form des Ganzkörperschleiers, trägt. Der Niqab verhüllt auch weite Teile des Gesichts und lässt meist nur einen Spalt für die Augen frei.

Niqab und Burqa werden rechtlich anders behandelt als der Hijab

Schulleiterin Hannelore Herz-Höhnke sagte gegenüber der WAZ, dass einige Schulkinder vom Anblick der Frau so erschrocken gewesen wären, dass sie anfingen zu weinen und davonliefen. Daraufhin hätten sich Eltern beschwert und gedroht, ihre Kinder abzumelden. Den Berichten zufolge hatten auch muslimische Mütter die Kleidung der tamilischen Mutter beanstandet. Diese trugen demnach selbst ein Kopftuch, den Hijab.

Nun wurde „Spiegel online“ zufolge seitens der Lehrer und Elternverbände mit der betroffenen Mutter „vereinbart“, dass diese nicht mehr im Niqab das Schulgelände betreten dürfe und dass sie die Ganzkörperverschleierung ablegen müsse, wenn sie auf den Schulhof kommen oder an Elternabenden teilnehmen wolle.

Die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf will nicht ausschließen, dass die Angelegenheit auch einer gerichtlichen Klärung unterzogen werden könne. Immerhin gibt es einigermaßen klare Regeln bezüglich Kleidungsvarianten, die eine Religionszugehörigkeit zum Ausdruck bringen, was die Lehrer anbelangt: diese müssen sich als Vertreter des Staates mit weltanschaulichen Bekundungen zurückhalten.

Für Schüler gilt: religiöse Kleidung ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht die Teilnahme am Unterricht erschwerten. Letzteres sei im Falle eines Hijabs, der das Gesicht erkennbar lasse, nicht der Fall. Dennoch gibt es auch hier an deutschen Schulen immer wieder gesonderte Fälle. So musste ein junges Mädchen die Deutsche Schule Kapstadt aufgrund ihres Kopftuches kurzfristig verlassen, da die Schule keine religiösen Symbole erlaubte. Das tragen eines Niqabs oder einer Burqa, die beide auch das Gesicht verdecken, hingegen schon. Was Eltern anbelangt, gibt es keinerlei Regelung und es ist auch offen, ob eine solche Anordnung überhaupt rechtlich zulässig wäre. Schließlich ist es in der Bundesrepublik Privatsache, wie sich Menschen in der Öffentlichkeit kleiden.

Wie Eltern sich kleiden, ist Privatsache -auch an einer Grundschule

Aus Essen gab es in letzter Zeit auch Meldungen über Kindergärten, in denen die Vollverschleierung es Erzieherinnen unmöglichen machen würde, Niqab tragende Mütter zu identifizieren, wenn diese ihre Kinder abholen wollten. Eine Passwortregelung oder eine ähnliche Vereinbarung, die eine eindeutige Identifizierung einer Person erlauben würde, wurde offenbar nicht getroffen.

Die Stadtverwaltung äußerte gegenüber der WAZ, dass verhüllte Frauen sich notfalls in einem Nebenraum den Kindergärtnerinnen zu erkennen geben müssten, ehe ihnen ihre Kinder übergeben werden könnten.

Die Bodelschwingh-Schule, in deren Leitbild neben Begriffen wie „Ernährung“ und „Bewegung“ auch solche wie „Rituale“, „Akzeptanz“ oder „Toleranz“ genannt werden, sieht diese nun einem Praxistest unterzogen. Bereits vor einigen Jahren hatte man Schuluniformen eingeführt, um soziale und ethnische Unterschiede abzumildern. Nun treten Unstimmigkeiten auf einer anderen Ebene zutage.

Und die Frage, wer Angst vor der schwarzen Frau hätte, wird zumindest in Essen-Altendorf nicht mehr selbstbewusst mit „niemand“ beantwortet.