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Politik

Das NPD-Verbot ist schon wieder gescheitert

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Die Richter wiesen den Verbotsantrag des Bundesrats ab, weil die rechtsextreme Partei zwar verfassungsfeindlich, aber zu bedeutungslos sei.

Die NPD sei wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt“, erklärte der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Es gebe andere Mittel, mit dem man die NPD bekämpfen könne, beispielsweise den Entzug der staatlichen Parteifinanzierung. Auch sei es möglich, einen weiteren Verbotsantrag zu stellen, sollte die Partei wieder erstarken.

Tatsächlich ist die NPD in keinem Landtag mehr vertreten, nachdem sie im September 2016 bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre letzten Mandate verloren hatte. Sie spielt lediglich auf kommunaler Ebene eine Rolle, außerdem ist sie mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Bundesweit hat die Partei etwa 5200 Mitglieder. Zuletzt hatten vor allem die rechtspopulistische AfD und die Pegida-Bewegung der NPD Stimmen abgelaufen.

Für die Politik ist die Entscheidung des Gerichts ein herber Schlag. Bereits zum zweiten Mal ist ein Verbotsantrag gegen die NPD gescheitert. 2003 war das Verfahren geplatzt, weil herauskam, dass die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes (V-Leuten) durchsetzt war.

Kritiker deuten auf mögliche schwerwiegende Folgen für die Lokalpolitik. Vor allem in Sachsen hat die NPD Einfluss in Gemeinden. Andreas Speit etwa schreibt in der taz, eine Auseinandersetzung auf lokaler Ebene werde nun erschwert, weil die NPD nun stets auf die richterliche Entscheidung verweisen könne. (dpa/dtj)