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Politik

Wesensverwandt mit der NSDAP

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Daran, dass die NPD eine verfassungsfeindliche, neonazistische und gewaltaffine Partei ist, zweifeln wohl nicht einmal die meisten ihrer eigenen Anhänger. Dies allein reicht für ein Verbot jedoch noch nicht aus. Der Bundesrat pokert hoch. (Foto: dpa)

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Mitglieder der NPD demonstrieren am 24.08.2013 im Stadtteil Hellersdorf in Berlin gegen das neu eingerichtete Flüchtlingswohnheim. Am Mikrofon spricht der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Andreas Storr. Die Bundesländer haben den neuen NPD-Verbotsantrag nach einem Zeitungsbericht fertiggestellt. Darin begründen sie das angestrebte Verbot der rechtsextremen Partei damit, dass deren Ideologie und Programm über «weite Strecken mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch» seien, schreibt die «Neue Osnabrücker Zeitung» am Montag (02.12.2013).
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Der Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der NPD soll an diesem Dienstag von Bundesratspräsident Stephan Weil (SPD) an das Bundesverfassungsgericht übermittelt werden. Der erneute Anlauf zu einem Verbot der Partei wird von den Bundesländern mit der Nähe der rechtsextremen Partei zum Nationalsozialismus begründet. In ihrem Verbotsantrag legen die Länder nach Informationen mehrerer Zeitungen dar, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle.

„Die Ideologie und die gesamte Partei NPD ist fremdenfeindlich, menschenverachtend, antisemitisch und antidemokratisch“, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Mainz.

Ein erster Anlauf zum Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Bundesregierung und Bundestag haben sich dem neuerlichen Vorstoß des Bundesrates nicht angeschlossen.

Die Länder sind sich jedoch sicher, dass sie stichhaltiges Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gesammelt haben. Sie begründen ihren Verbotsantrag mit der aggressiven Ausländerfeindlichkeit der NPD und ihrer Wesensverwandtschaft zur NSDAP von Adolf Hitler. Nach Informationen mehrerer Zeitungen legen sie dar, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle. Unter anderem machten die Länder geltend, dass Ideologie und Programm über „weite Strecken mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch“ seien, schreibt die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Laut „Süddeutsche Zeitung“ schildert die Antragsschrift die NPD als eine aggressiv ausländerfeindliche, die nationalsozialistische Ideologie verherrlichende Partei, die zudem eine beträchtliche Zahl vorbestrafter Funktionäre in ihren Reihen habe.

Beweise für verfassungswidrige Ziele reichen auch ohne V-Leute aus

In dem Antrag wird laut „NOZ“ der NPD vorgeworfen, sie verfolge das Ziel, Ausländer und Migranten aus Deutschland gewaltsam deportieren zu wollen. Neben der „völkischen Welt- und Rechtsanschauung der NPD“ sehen die Antragsteller weitere Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dazu zählen sie „die Ablehnung des auf dem Demokratieprinzip beruhenden parlamentarischen Regierungssystems, die Relativierung nationalsozialistischen Unrechts und die Relativierung des staatlichen Gewaltmonopols“.

Die amtierende Bundesregierung hofft auf einen Erfolg des Verbotsantrags des Bundesrates gegen die rechtsextreme NPD, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin sagte. Niemand könne wollen, dass ein solcher Antrag scheitere. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, er rechne mit einem Erfolg des Verbotsantrags. Der Antrag belege mit öffentlich verwertbaren Beweismitteln, dass die NPD verfassungsfeindlich sei.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, bedauerte indes, dass auch die neue Bundesregierung aus Union und SPD dem NPD-Verbotsantrag des Bundesrates nicht beitreten will. Die SPD habe dies in den Koalitionsverhandlungen gefordert, sich jedoch nicht durchsetzen können, sagte Hartmann der „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstag).

Die scheidende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab zu bedenken, dass es nicht ausreiche, der NPD verfassungsfeindliche Ziele nachzuweisen. „Es bleibt nach wie vor die Anforderung, dass es sich um aggressiv, agitatorisch kämpferisches Handeln drehen muss, wenn ein Verbot erzielt werden soll“, sagte sie im Bayerischen Rundfunk. Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zeigte sich kürzlich in einem Gastbeitrag für das DTJ skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages, zumal die Rechtsprechung des EGMR die Latte mittlerweile noch höher gelegt hat und unter anderem auch auf eine tatsächliche Gefährdung der freiheitlich-demokratische Grundordnung abgestellt, der nicht anders als durch ein Verbot der Partei begegnet werden könnte.

Ein Rückblick auf die Geschichte der NPD

Gegründet wurde die älteste aktive rechtsextreme Partei Deutschlands 1964, unter Adolf von Thadden war sie ideologisch eher dem nationalkonservativen Spektrum zuzuordnen. Nach zahlreichen Erfolgen bei westdeutschen Landtagswahlen scheiterte sie 1969 mit 4,3% beim Versuch, in den Bundestag einzuziehen. Danach flog sie auch aus den Landtagen und konnte über mehrere Jahrzehnte hinweg keine Bedeutung mehr entfalten. Ende der 80er-Jahre ging sie ein Bündnis mit der „Deutschen Volksunion“ des Verlegers Dr. Gerhard Frey ein. Nachdem auch dieses gescheitert war, drohte sie vollständig in der Bedeutungslosigkeit zu versinken. Im Laufe der 90er-Jahre wurde sie unter Udo Voigt zu einer Partei umgebaut, die jedwede Abgrenzungsbeschlüsse zum neonationalsozialistischen Spektrum fallen ließ und sich eine offen neonazistische Ausrichtung zu eigen machte.

Vor allem im Ostdeutschland schaffte es die Partei auf diese Weise, Präsenz zu zeigen. Die Proteststimmung nach Einführung der Hartz-IV-Reform im Jahre 2004 sorgte für einen Einzug der Partei in den sächsischen Landtag, seit 2006 ist sie auch in Mecklenburg-Vorpommern im Landesparlament vertreten. 2012 hatte die NPD rund 6000 Mitglieder, 300 weniger als 2011. Vorsitzender ist seit 2011 Holger Apfel. Die Anhänger stammen laut Konrad-Adenauer-Stiftung vor allem aus den unteren gesellschaftlichen Schichten. Die Wähler sind meist jung und männlich. Bei der Bundestagswahl 2013 kam die Partei auf 1,3 Prozent. Aus Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung erhielt die NPD 2012 laut Bundestagsverwaltung rund 1,4 Millionen Euro.

Auslaufmodell auf dem absteigenden Ast

Im Dezember 2012 hat der Bundesrat beschlossen, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthielt sich. Kritiker befürchten, die politisch dahinsiechende Partei im Falle eines Scheiterns an den sehr hohen Hürden, die Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellt haben, ohne Not aufzuwerten. Umfragen legen ein mögliches Ausscheiden der Partei aus den Landtagen in Dresden und Schwerin nach den nächsten Wahlen nahe. Gleichzeitig bemühen sich Neonazis heute um eine modernere, in der Jugend und in der gesellschaftlichen Mitte anschlussfähigere Verpackung ihrer Ideologie – und setzen auf neue Organisationsformen, die von Parteiprojekten wie „Die Freiheit“, „Die Rechte“ oder „Pro NRW“ bis hin zu den „Autonomen Nationalisten“ reichen. (dpa/dtj)