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Corona

NRW: Gericht kippt Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

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Reisende aus Corona-Risikogebieten standen bislang immer wieder vor der Frage, ob sie nach ihrer Rückkehr in Quarantäne müssen oder nicht.

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Reisende aus Corona-Risikogebieten standen bislang immer wieder vor der Frage, ob sie nach ihrer Rückkehr in Quarantäne müssen oder nicht.
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Reisende aus Corona-Risikogebieten standen bislang immer wieder vor der Frage, ob sie nach ihrer Rückkehr in Quarantäne müssen oder nicht. Laufend aktualisierte sowie regional unterschiedliche Regelungen erschwerten die Situation häufig. Nun hat ein Gericht Klarheit geschaffen – zumindest im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW). Wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitagabend in einer Pressemitteilung erklärte, ist die Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten sei voraussichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbe­handlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei.

Bislang mussten Rückkehrer aus nichtdeutschen Risikogebieten nach ihrer Einreise in NRW in häusliche Quarantäne. Die Regelung lasse unberücksichtigt, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden oder nicht, erklärte das Gericht.

Ansteckungsrisiko in Risikogebiet nicht immer höher als Zuhause

Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar als wenn sie daheim geblieben wären.

Der Antragsteller hielt sich bis zum 13. November 2020 auf Ibiza auf und reiste dann weiter nach Teneriffa. Er beabsichtigt, am 22. November 2020 nach Deutschland zurückzukehren, und machte geltend, man könne nicht aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger liege als am heimischen Wohnort.

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