Connect with us

Gesellschaft

NRW streicht Privilegierung „christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ aus dem Gesetz

Spread the love

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist es muslimischen Lehrerinnen in öffentlichen Schulen nun erlaubt, Kopftuch während des Schulunterrichts zu tragen. Die FDP stimmte als einzige Fraktion gegen das Vorhaben.

Published

on

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist es muslimischen Lehrerinnen in öffentlichen Schulen nun erlaubt, Kopftuch während des Schulunterrichts zu tragen.
Spread the love

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist es muslimischen Lehrerinnen in öffentlichen Schulen nun erlaubt, Kopftuch während des Schulunterrichts zu tragen. Das hat der nordrhein-westfälische Landtag in einer Plenarsitzung am Mittwoch entschieden. Damit hat das Bundesland Nordrhein Westfalen aus der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch-Urteil die Konsequenzen gezogen. Mit den Stimmen von den Regierungsparteien SPD und Grünen sowie CDU und Piraten wurde die „Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ aus dem Schulgesetz gestrichen. Die FDP stimmte dagegen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März diesen Jahres ein Urteil gefällt, wonach ein pauschales Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen als verfassungswidrig eingestuft wurde. Das bislang herrschende Kopftuch-Verbot wurde mit dem Beschluss des Landtags offiziell gekippt. Kurz nach der Verkündung des Kopftuch-Urteils hatte Sylvia Löhrmann (Die Grünen), Schulministerin des Landes NRW, bereits angekündigt das Urteil des Verfassungsgerichtes alsbald umsetzen zu wollen.

Löhrmann: Schulen werden nicht alleine gelassen

Löhrmann wies trotz der Entscheidung darauf hin, dass die Schulen in Problemsituation nicht alleine gelassen werden würden. Schulaufsichtsbehörden seien angewiesen, sich in möglichen Konfliktfällen beratend vor Ort einzuschalten. Insgesamt könne allein aufgrund eines Kleidungsstückes keine abstrakte Gefahr unterstellt werden.

In NRW wurde das Kopftuchverbot im Jahre 2006 unter der schwarz-gelben Regierung eingeführt. Die CDU wollte mit dieser Änderung die Neutralitätspflicht des Staates sichern und den Schulfrieden wahren, hieß es damals. Der heutige NRW-CDU-Chef Armin Laschet fungierte damals als Minister für Integration – heute unterstütze er die Aufhebung des Verbots.

Laut Laschet spricht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine „klare Sprache“. „Wir werden die Begründung nun genau analysieren. Für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen muss die Landesregierung zügig einen Vorschlag machen. Den Gesetzgebungsprozess werden wir im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konstruktiv begleiten“, sagte er nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts.

FDP als einzige Fraktion dagegen: „Ein untauglicher Versuch“

Die FDP, die als einzige Fraktion im Landtag gegen die Aufhebung stimmte, sieht in der Gesetzesänderung einen „untauglichen Versuch“, angemessen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. Der Landtag komme damit seiner Verantwortung für das Schulwesen nicht nach, sagte die FDP-Bildungsexpertin Yvonne Gebauer. Den Schulen werde die Verantwortung zur Feststellung einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens im Einzelfall aufgebürdet. (dtj/KNA)