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Politik

NSU-Ermittlungen: BKA schwer unter Beschuss

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Carsten S. soll den NSU-Terroristen ihre wichtigste Waffe besorgt haben. Doch gerade bei der Identifizierung der „Ceska“-Pistole sollen die Ermittler Fehler gemacht haben. (Foto: epa)

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NSU-Ermittlungen: BKA schwer unter Beschuss
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Im NSU-Prozess haben Nebenkläger und Verteidiger Ermittlungen des Bundeskriminalamts als unprofessionell kritisiert. Die Foto-Vorlage zur Identifizierung von Waffen sei „methodisch misslungen“, sagte Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer am Donnerstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Die Ermittler hatten den Angeklagten Carsten S. und Holger G. nur solche Modelle vorgelegt, wie sie auch bei der „Zwickauer Zelle“ gefunden worden waren.

Beide Angeklagte hatten zugegeben, dass sie dem untergetauchten Neonazi-Trio Waffen übergeben hatten. Hierbei kommt es vor allem auf Carsten S. an: Er soll Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Pistole der Marke „Ceska“ mit Schalldämpfer übergaben haben, mit der die beiden neun Menschen ermordeten. Deshalb ist er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. In seiner Vernehmung beim Ermittlungsrichter wurden Carsten S. Bilder sichergestellter Waffen vorgelegt. Es seien jedoch Kopien in schlechter Qualität gewesen. „Da hab ich dann so grob ausgeschlossen“, sagte S. „Die eine war zu groß, da kamen dann drei, vier in die engere Auswahl.“

Bei einer weiteren Vernehmung beim BKA hätten die Waffen bereits auf dem Tisch gelegen, als er in den Raum kam, erzählte Carsten S. Darunter seien nur zwei Pistolen mit Schalldämpfer gewesen. „Ich habe überlegt, welche das gewesen sein könnte“, sagte S. „Ich hatte in Erinnerung aus den Medien, dass die eine so verschmort war.“ Schließlich habe er sich für die mit dem längeren Schalldämpfer entschieden. „Hätten da 15 Pistolen mit Schalldämpfer gelegen, die alle so’n Gewinde gehabt hätten, dann wäre das schwieriger geworden.“

Verteidiger versuchen Zweifel zu nähren

Auch Nebenklage-Vertreter kritisierten die Arbeit des BKA. „Es könnte für den Beweiswert der Vorlage problematisch sein, dass ausschließlich Waffen des Terror-Trios vorgelegt wurden und keine anderen Waffen“, sagte Rechtsanwalt Jens Rabe, der mit seinem Kollegen Stephan Lucas Anhörige des ermordeten Enver Şimşek vertritt. „Der Beweiswert erhöht sich erheblich, wenn aus einer größeren Auswahl von Waffen die richtige ausgewählt wird“, sagte Lucas. „Es ist bedauerlich, dass bei einer derart wichtigen Frage nicht professioneller gearbeitet wurde.“

Auch ein BKA-Beamter, der als Zeuge geladen war, geriet in seiner Vernehmung ins Straucheln. Er hatte Holger G. Waffen vorgelegt. Die Modelle hatte das Bundeskriminalamt eigens ins Gericht nach München geschickt. Bei der Präsentation vor der Richterbank musste der Ermittler allerdings zugeben, dass es nicht unbedingt dieselben Waffen waren, die G. bei seiner Vernehmung vorgelegt wurden, sondern nur baugleiche Modelle. „Ich weiß ja nicht, welche Waffen der Kollege für heute gepackt hat, die sind ja losgelöst von mir gekommen“, meinte der Beamte. Außerdem bedeute „baugleich“ aus seiner Sicht nicht unbedingt, dass die Waffen die gleiche Farbe hatten.

Welche Waffe Holger G. an das Trio geliefert hatte, konnte in den Ermittlungen vor dem Prozess nicht geklärt werden; auch nicht, ob die Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ sie einsetzten. Der Einsatz der „Ceska“ ist hingegen gut dokumentiert. Sollten aber Zweifel aufkommen, ob dies wirklich die Waffe war, die Carsten S. transportierte, kann das dem 33 Jahre alten Neonazi-Aussteiger nur recht sein. Seine Anwälte, die sich bislang in den Vernehmungen auffallend zurückgehalten hatten, gaben sich in der Verhandlung am Donnerstag jedenfalls sichtlich Mühe, solche Zweifel zu nähren. (dpa/dtj)