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10 Jahre Nagelbombenanschlag: Berliner Polizei lässt Plakate entfernen

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Die Berliner Polizei ließ am Dienstag an der Ecke Manteuffelstraße/Oranienstraße Teile eines Plakats entfernen, das anlässlich des zehnten Jahrestages des Nagelbombenanschlags auf der Kölner Keupstraße an einer Hauswand angebracht war, welcher dem erst 2011 bekannt gewordenen, rechtsterroristischen sog. „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zugerechnet wird.

Auf dem Plakat war das Fahrrad der mutmaßlichen Täter zu sehen sowie der Schriftzug: „Ermittlungsterror gegen die Betroffenen. Die Mehrheit schweigt. NSU: Staat & Nazis Hand in Hand. Das Problem heißt Rassismus.“

Am Nachmittag des 9. Juni 2004 war in der stark belebten Kölner Keupstraße eine Nagelbombe explodiert, die auf einem Fahrrad deponiert war. Sie sollte in der hauptsächlich von türkischen Einwanderern bewohnten Straße ein Blutbad anrichten. Mehr als 22 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, nur durch Glück gab es keine Toten. Die Ermittler schlossen noch am selben Tag einen rassistischen Hintergrund aus.

Die Plakatparole soll offenbar auf die seit Bekanntwerden der Existenz des sog. NSU erst nach und nach enthüllten Verflechtungen und Naheverhältnisse staatlicher Sicherheitseinrichtungen wie des Verfassungsschutzes und dem Umfeld der Terroristen hinweisen. Darüber hinaus dürfte auf die zahlreichen Fälle der Vernichtung von Akten durch die Ämter angespielt werden, die in Teilen der Öffentlichkeit den Verdacht nähren, auf diese Weise sollten Sachverhalte vertuscht werden, die auf mehr als nur grobe Fahrlässigkeit staatlicher Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen vor Auffliegen des sog. NSU hindeuten könnten.

Die Polizei begründete ihre Maßnahmen mit dem § 90a des Strafgesetzbuches. Die Zeile „NSU: Staat & Nazis Hand in Hand“ verunglimpfe den Staat. Allerdings war bereits im Zusammenhang mit einer Demonstration im November 2013 wegen des Mottos „NSU-Terror: Nazis und Staat Hand in Hand“ ein Verfahren gegen die Organisatoren ein wegen Verunglimpfung des Staates eingeleitet worden. Dieses wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt und die Rechtswidrigkeit der damit verbundenen Beschlagnahmung eines Lautsprecherwagens gerichtlich festgestellt.