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Panorama

Die Spur des NSU führt in die Schweiz

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Der sogenannte NSU besaß 20 Schusswaffen. Eine davon wurde bei den neun fremdenfeindlichen Morden verwendet, die dem „NSU“ zur Last gelegt werden. Ihre Spur führt in die Schweiz. (Foto: dpa)

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Die Bundesanwaltschaft zeigt am 01.12.2011 im Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Waffen, die bei den Ermittlungen gegen die terroristische Vereinigung «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) gefunden wurden. Hier eine Pistole Ceska 83, 7,65 Browning mit Schalldämpfer, die erste Tatwaffe der sogenannten «Ceska-Mordserie». Zwei Schweizer Kriminalpolizisten sollen diese Woche im NSU-Prozess als Zeugen dazu beitragen, die immer noch ungelösten Rätsel um die wichtigste Mordwaffe des NSU-Trios aufzuklären.
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Zwei Schweizer Kriminalpolizisten sollen diese Woche im NSU-Prozess als Zeugen dazu beitragen, die immer noch ungelösten Rätsel um die wichtigste Mordwaffe des „NSU“ aufzuklären. Es handelt sich um die Pistole vom Typ „Ceska 83“, die über Mittelsmänner aus der Schweiz nach Jena gebracht wurde.

Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sie etwa zwei Jahre nach ihrem Untertauchen gezielt für den Zweck besorgt haben, „Menschen südeuropäischer, vornehmlich türkischer Herkunft“ durch „hinrichtungsgleiche Erschießungen“ zu töten, wie es in der Anklageschrift heißt. „Durch die Verwendung ein und derselben Schusswaffe sollten diese Taten in der Öffentlichkeit bewusst als serienmäßige Hinrichtungen wahrgenommen werden.“

Die Waffe wurde bei Morden in München, Nürnberg, Rostock, Hamburg, Dortmund und Kassel verwendet. Dass es sich bei den Tätern um rechtsextreme Terroristen handeln könnte, wusste da allerdings noch kein Außenstehender.

Wie die Waffe in die Hände der mutmaßlichen NSU-Gruppe gelangte, gilt überwiegend als aufgeklärt. Einer der Mitangeklagten im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ hat gestanden, die Pistole bei dem Betreiber eines rechtsradikalen Szeneladens in Jena bestellt zu haben. Zwei Wochen später habe er die Waffe abgeholt und dafür 2500 Euro bezahlt. Anschließend habe er sie Böhnhardt und Mundlos übergeben. Den Auftrag dafür habe ihm Ralf Wohlleben erteilt, der ebenfalls als Unterstützer angeklagt ist und der – so die Anklage – der Gruppe in der „Rolle einer steuernden Zentralfigur“ behilflich gewesen sei.

Als geklärt gilt auch, dass die Pistole in einer tschechischen Waffenschmiede produziert und 1993 legal in die Schweiz eingeführt wurde. Drei Jahre später kaufte sie ein Waffenhändler in Bern und verkaufte sie zwei Tage später an einen Schweizer Privatmann weiter, wie aus der Ermittlungsakte hervorgeht. Diese Geschäfte waren nach Schweizer Recht legal.

Wie kam die Waffe nach Jena?

Durch welche Hände die „Ceska“ als nächstes ging und wie sie von der Schweiz nach Jena gebracht wurde – das ist dagegen bis heute nicht gesichert. Das Bundeskriminalamt hegt aber einen konkreten Verdacht. Diesem geht das Oberlandesgericht (OLG) München seit Beginn des NSU-Prozesses immer wieder nach. Darum geht es auch bei der Vernehmung der Schweizer Polizisten diese Woche.

Beide ermittelten in der Schweiz gegen den Mann, der die Ceska von dem Berner Waffenhändler gekauft haben soll. Er soll sie an einen anderen Schweizer weitergegeben haben, der in den 90er Jahren in Jena lebte und dort Kontakt mit Böhnhardts Umfeld hatte. Er ist bis heute mit einem Mitglied von Böhnhardts damaliger Jugendclique befreundet, was beide Männer in ihren Vernehmungen auch eingeräumt haben.

Böhnhardts Jugendfreund, glauben die Ermittler, soll die „Ceska“ an einen Vertrauten in Jena vermittelt haben, der sie dann dem Betreiber des Szeneladens gegeben haben soll. Die beiden Schweizer und die mutmaßlichen Jenaer Mittelsmänner bestreiten allerdings, mit der Beschaffung der Waffe etwas zu tun zu haben.

Trotz fehlender Beweise für einen Teil der Beschaffungskette ist über die Herkunft der „Ceska“ mehr bekannt als über die anderen insgesamt 20 Schusswaffen des NSU. Bei fast allen ist gänzlich unklar, woher sie stammten. Bei einigen wurden die Seriennummern entfernt, andere stammen aus der Vorkriegszeit oder sind umgebaute Gaspistolen und deshalb nicht registrierungspflichtig. Neben der „Ceska“ gibt es nur eine andere Waffe, bei der sich eine vage Verbindung zu einem möglicherweise rechtsextremen Gesinnungsgenossen ziehen lässt – auch er ein Schweizer. (dpa/dtj)