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Gesellschaft

NSU-Prozess: „Für Fremdenfeindlichkeit gab es keine Hinweise”

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Bei den Ermittlungen nach den rassistischen Morden der NSU-Terroristen gerieten Familienmitglieder der Opfer in den Fokus. Für sie brachte der 31. Verhandlungstag ein wenig Genugtuung. (Foto: reuters)

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NSU-Prozess: „Für Fremdenfeindlichkeit gab es keine Hinweise”
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Ein Tag der Rehabilitation: Im NSU-Prozess haben Nebenklagevertreter am Donnerstag die Ermittlungen der Polizei im Umfeld der Opfer thematisiert. Der leitende Kriminalbeamter Albert V. aus Nürnberg schilderte vor dem Oberlandesgericht München, wie nach den Morden an Enver Şimşek und Abdurrahim Özüdoğru zwar nach Verbindungen zu Drogengeschäften und Organisierter Kriminalität gesucht. Dies habe jedoch keine Resultate erbracht.

Semiya Şimşek, die Tochter des Opfers, zeigte sich zufrieden: „Ich wollte aus seinem eigenen Mund hören, dass die ganzen Ermittlungen und Verdächtigungen, denen wir über Jahre ausgesetzt waren, zu keinem Ergebnis geführt haben.” Das habe die Verhandlung für sie gebracht. „Darüber bin ich sehr froh.”

Die Vernehmung des Kriminalbeamten machte wieder einmal deutlich, welche Belastungen die Ermittlungen nach den NSU-Morden für die Familien der Opfer mit sich brachten. Im Fall Simsek prüften Ermittler die Finanzen des Blumengroßhandels – es folgte ein Steuerstrafverfahren. Eine Steuernachzahlung von 65 000 Euro und eine Geldstrafe waren für lange Zeit das konkreteste Ergebnis der Ermittlungen nach dem Mordfall.

Bereits 2001 sei in der Sonderkommission die Möglichkeit eines fremdenfeindlichen Motivs angesprochen worden, sagte der Ermittler. Es seien jedoch bis 2006 „keine strukturierten Ermittlungen in diese Richtung vorgenommen worden”. Hingegen wurden im Fall Şimşek die Telefone von Angehörigen überwacht, weil die Ermittler vermuteten, dass die Familie mehr wissen könnte als sie sagt.

Den Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, sowie zahlreichen vermeintlichen Helfern, werden insgesamt zehn Morde zugerechnet. Bei neun Mordanschlägen auf Geschäftsleute ausländischer Herkunft verwendeten sie eine Pistole der Marke „Ceska”. (dpa/dtj)