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Politik

NSU-Prozess: Kein Platz für türkischen Botschafter im Gericht

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Der NSU-Prozess wirft weit vor Beginn seine Schatten voraus. Der Vorsitzende Richter verweigert dem türkischen Botschafter in Deutschland einen festen Platz. Für den Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses ein „Affront“. (Foto: aa)

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NSU-Prozess: Kein Platz für türkischen Botschafter im Gericht
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Der türkische Botschafter Hüseyin Avni Karslıoğlu und der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments, Ayhan Sefer Üstün (vorne r.), werden keinen festen Platz im Prozess gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekommen. Das teilte das Gericht laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags mit, der um Platzreservierungen für die politischen Würdenträger gebeten hatte.

Der Bitte könne nicht entsprochen werden, da der Platz im Gerichtssaal beengt sei, schrieb der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts München, Manfred Götzl, nach Berlin. Es stehe dem Botschafter und dem Vertreter des türkischen Parlaments jedoch frei, sich als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit zum Gericht zu begeben.

Edathy zeigt sich „verwundert“

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD, vorne l.), bestätigte den Eingang des Briefes und zeigte sich „verwundert“. Er nannte die Haltung des Gerichts „nicht nachvollziehbar“ und „unangemessen“. Ohne die Arbeit des Gerichts beurteilen zu wollen, erscheine ihm eine solche Haltung als „Affront“ gegenüber den berechtigten Interessen der türkischen Vertreter.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte im Februar die Türkei besucht. Dort hatte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des türkischen Parlaments darum gebeten, am NSU-Prozess teilnehmen zu können. Edathy hatte zugesagt, beim Gericht um Platzreservierungen für ihn und den türkischen Botschafter zu bitten.

Kritik an Vorbereitungen

Der Sitzungssaal im Münchner Gericht umfasst etwa 200 Plätze, davon stehen wegen der großen Zahl von Nebenklägern nur 50 für Medienvertreter und 50 für die Allgemeinheit zur Verfügung. Schon gibt es Kritik daran, dass die bayerische Justiz für den großen Andrang zu diesem international bedeutsamen Prozess keine Alternative zum kleinen Sitzungssaal ins Auge gefasst hat.

Edathy kündigte an, er werde die Obleute des Untersuchungsausschusses über die Absage aus München informieren. Auch an das Auswärtige Amt werde er sich wenden. „Offenbar hat das Gericht die außenpolitischen Implikationen nicht im Auge“, sagte Edathy.