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Kolumnen

NSU-Prozess: „Lebenslang“ wäre richtig und wichtig

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Beate Zschäpe will nicht zu einem psychologischen Betreuer.
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Beate Zschäpe soll zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden. Das beantragte die Bundesanwaltschaft heute in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess. Warum das ein wichtiges Zeichen wäre.

Von STEFAN KREITEWOLF

Für Beate Zschäpe gibt es keine mildernden Umstände: Zu dem Schluss kommt zumindest die Bundesanwaltschaft. Sie fordert für das letzte lebende Mitglied der Terrorgruppe des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) 14 Mal eine lebenslange Haftstrafe. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Zschäpe müsste nach ihrer Haftzeit in Sicherheitsverwahrung. 

Die Bundesanwaltschaft macht damit klar: Für ist Zschäpe eine rassistische Serienmörderin. Sie sei gleichberechtigtes Mitglied des Terrortrios gewesen sein. Deswegen fordert die Bundesanwaltschaft das höchstmögliche Strafmaß. Mehr geht vor deutschen Gerichten nicht.

Die Strafmaß-Forderung „lebenslänglich“ ist richtig. Angesichts der Beweisaufnahme wäre alles andere schwer vermittelbar gewesen. Auch die verlangte anschließende Sicherungsverwahrung ist durchaus begründet – auch und vor allem juristisch. Zschäpe konnte die Vorwürfe gegen sie in dem mittlerweile vier Jahre und vier Monate dauernden Strafverfahren vor dem Münchener Oberlandesgericht nicht entkräften. 

Die Hauptangeklagte trug vielmehr ihren Teil dazu bei, dass sie als berechnende Rechtsterroristin wahrgenommen wird. Ihre persönlichen Fehden und Intrigen mit ihren Anwälten, das stete Schweigen und ihre durch nichts zu erschütternde Gefühlskälte in einem Prozess, der persönliches Leid en masse zu Tage förderte, zeichnen das Bild einer kaltblütigen Killerin.

Strafmaß-Forderung gibt Hoffnung

„Lebenslänglich“ wäre deswegen wichtig. Auch als Zeichen an die Hinterbliebenen der zehn NSU-Todesopfer und zur Anerkennung ihres Leids. Es gibt ihnen zumindest die Hoffnung zurück, dass die Täter nicht unschuldig davonkommen. 

Dennoch sehen Opferanwälte im Plädoyer der Bundesanwaltschaft, in dem sie an acht Tagen das gesamte Bild des Grauens des NSU zusammenfassten, Lücken. Aus Sicht der Nebenkläger hat der Rechtsstaat versagt. Und zwar gleich aus mehreren Gründen: erstens, weil die Fehler der Sicherheitsbehörden, die den NSU erst ermöglichten, ungeahndet bleiben. Zweitens kritisieren die Opferanwälte weiterhin, dass das mit V-Leuten durchsetzte Umfeld der Terrorgruppe nie lückenlos beleuchtet wurde. 

Indes ist allein die Strafmaß-Forderung eine gute Nachricht: Denn, dass der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München Zschäpes Taten anders bewertet, ist zwar nicht auszuschließen. Experten halten dies aber für schwer vorstellbar. Am NSU-Prozess mag man einiges kritisieren können: Sollte Zschäpe allerdings ihre gerechte Strafe bekommen, –  und danach sieht es aktuell aus – wäre dies bereits ein Erfolg. 

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Mehr Informationen zu den Details der Sicherungsverwahrung hat die „Tagesschau“ online zusammengetragen: http://www.tagesschau.de/inland/faq-zschaepe-101.html