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Politik

NSU-Prozess: OLG reserviert ausländischen Medien Sitzplatz

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Die Presseplätze im NSU-Prozess werden jetzt im Losverfahren vergeben. Dabei werden Kontingente gebildet, wobei zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden wird, teilte das OLG heute mit, dem auch neuer Ärger droht. (Foto: dpa)

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NSU-Prozess: OLG reserviert ausländischen Medien Sitzplatz
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Die Presseplätze im NSU-Prozess werden jetzt im Losverfahren vergeben – wobei es diesmal vier fest reservierte Plätze für türkische Medien gibt. Auch für griechische und für Persisch publizierende Medien wird jeweils ein Platz vorgehalten, wie das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag bekanntgab. Damit trägt das Gericht der Herkunft der Opfer Rechnung – das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Erlaubt ist nun auch die Weitergabe einer Reservierung an andere Journalisten.

Die 50 Plätze im Prozess um die Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) werden diesmal in verschiedene Kontingente eingeteilt. Dabei wird zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden.

Das OLG hatte Anfang der Woche überraschend ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt. Deshalb wurde der Beginn des Prozesses auch von vergangenem Mittwoch auf den 6. Mai verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor auf Klage der türkischen Zeitung „Sabah“ hin entschieden, dass vor allem türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssten. In dem Gerichtssaal gibt es nur gut 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Davon werden auch jetzt wieder 50 für Journalisten reserviert.

Erst eine Klage war nötig, um das Gericht zum Einlenken zu bewegen

Es gibt insgesamt 10 Plätze für „deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien“. In- und ausländische Nachrichtenagenturen bekommen zusammen 5 Plätze, für „auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland“ gibt es 35 Plätze. Innerhalb dieser Gruppe wird dann noch einmal weiter zwischen verschiedenen Medienarten unterschieden – etwa zwischen Fernsehen und Radio, Tageszeitungen und Wochenzeitungen und -zeitschriften.

„Der Vorsitzende hat sich dafür entschieden, weil das nach Abwägung aller Gesichtspunkte und aller Interessen das fairste Verfahren zu garantieren scheint“, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz.

Von den zehn NSU-Mordopfern waren acht türkischer und einer griechischer Herkunft. Bei einem Bombenanschlag auf ein iranisches Lebensmittelgeschäft in Köln wurde eine junge Frau verletzt.

Die bisherigen Akkreditierungen werden aufgehoben. Wer im ersten Verfahren einen Platz bekommen hatte, kann nun leer ausgehen. Die neue Verfügung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl erlaubt aber diesmal auch eine „nachträgliche Poolbildung“, also eine Weitergabe einer Reservierung an Journalisten eines anderen Mediums. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Jeder akkreditierte Journalist kann jederzeit im Einvernehmen mit einem Medium, das einen reservierten Sitzplatz erhalten hat, für dieses den reservierten Sitzplatz einnehmen. Dieses Einvernehmen kann auch für die gesamte Verfahrensdauer hergestellt werden.“ Eine solche Weitergabe der festen Platzreservierung hatte das Gericht bisher ausgeschlossen – etwa eine Weitergabe der Platzkarte an ein türkisches Medium.

Neuer Ärger droht

Die Akkreditierungsfrist sollte am Freitag um 12.00 Uhr beginnen und am 23. April um 24.00 Uhr enden. Die Auslosung der fest reservierten Plätze erfolgt am 29. April durch einen Notar.

Dem Gericht droht aber neuer Ärger: Ein Journalist, der im ersten Verfahren einen festen Sitzplatz bekommen hätte, hat bereits rechtliche Schritte angekündigt, wenn er nun herausfallen sollte. Titz sagte: „In dem neuen Verfahren wird es auch wieder Leute geben, die nicht berücksichtigt werden.“ Damit werde es logischerweise neue Unzufriedenheit geben. „Der Vorsitzende hat grundsätzlich ein sehr weites Ermessen, wie er die Platzvergabe regelt“, betonte sie aber.

Keine Aussage traf der Senat zu der immer wieder geforderten Übertragung der Verhandlung in einen zweiten Saal. Erst am Mittwoch hatten Nebenklageanwälte das Gericht offiziell per Antrag zur Video-Übertragung aufgefordert. Einige Verteidiger hatten dies aber abgelehnt und vor einem „absoluten Revisionsgrund“ gewarnt.

Der Prozess um die rassistisch motivierten Morde und Anschläge des NSU dürfte nach OLG-Angaben bis zu zweieinhalb Jahre dauern. Der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wird Mittäterschaft vorgeworfen. Zudem sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer angeklagt. (dpa/dtj)