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Panorama

Sommerpause beendet – NSU-Prozess geht am Donnerstag weiter

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Am Donnerstag endet die Sommerpause im NSU-Prozess. Ein Kripo-Ermittler und ein mutmaßlicher Helfer sollen über den Weg der Terrorgruppe um Beate Zschäpe in den Untergrund aussagen. (Foto: dpa)

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Nach vier Wochen Sommerpause setzt das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag den NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier ihrer mutmaßlichen Helfer fort. Dabei geht es ein weiteres Mal um das Abtauchen der so genannten Terrorgruppe des „Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) in die Illegalität. Offenbar will das Gericht jetzt verstärkt versuchen, Hintergründe und Strukturen offenlegen.

Als Zeuge hat der Münchner Staatsschutzsenat einen Beamten des Landeskriminalamtes Thüringen geladen. Er soll über seine Ermittlungen gegen den harten Kern der rechtsextremen Szene in den Jahren 1996 und 1998 aussagen. Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren 1998 abgetaucht und lebten dann 13 Jahre unentdeckt im Untergrund. Ihnen wird zur Last gelegt, während dieser Zeit zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt zu haben.

Der Fahnder, den das Gericht als ersten Zeugen nach der Sommerpause befragt, hatte sich bei seinen Ermittlungen auf die „Kameradschaft Jena” konzentriert, der die drei angehörten. Gegenstand der Ermittlungen waren mehrere Sprengsätze und Briefbombenattrappen, die zu dieser Zeit in Jena aufgetaucht waren. Auch Beate Zschäpe geriet damals schon unter Verdacht. Eines der Bombenpakete steckte in der Plastiktüte eines Geschäfts, in dem sie laut Ermittlungsakte Stammkundin gewesen sein soll.

Zahlreiche neue Dokumente als Beweismittel

Außerdem hat das Gericht einen mutmaßlichen Helfer der Terrorgruppe erneut geladen. Er soll nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ein führendes Mitglied des „Thüringer Heimatschutzes” gewesen sein und räumte bei seiner letzten Befragung vergangenen Juni ein, als „Gewährsperson” Informationen an den Verfassungsschutz weitergegeben zu haben.

Für die Zeugenvernehmungen stehen dem Gericht und den Vertretern von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung von Donnerstag an zahlreiche neue Dokumente als Beweismittel zur Verfügung. Der Senat hatte sie am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause im so genannten „Selbstleseverfahren” eingeführt. Damit dürfen die Prozessbeteiligten aus diesen Unterlagen zitieren oder den Zeugen Passagen daraus vorhalten.

Darunter befinden sich Abrechnungsunterlagen für gemietete Wohnmobile und persönliche Unterlagen der Angeklagten. Auf denen finden sich die Namen der beiden mutmaßlichen Unterstützer Holger G. und André E.

Außerdem wurde ein rassistischer Roman eines amerikanischen Neonazi-Anführers als Beweismittel eingeführt. Er war auf den Computerfestplatten zweier Angeklagter gefunden worden. Aus einem Vermerk des Thüringer Verfassungsschutzes geht zudem hervor, dass der Autor persönliche Kontakte ins NSU-Unterstützerumfeld pflegte. (dpa/dtj)