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Politik

NSU-Terror: Opfer-Angehörige verklagen den Staat

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Zwei Familien von Mordopfern des «Nationalsozialistischen Untergrunds» haben Schadenersatzklagen gegen den Staat erhoben. Das Landgericht Nürnberg bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, das zwei Verfahren anhängig seien. 

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Der NSU-Prozess
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Zwei Familien von Mordopfern des «Nationalsozialistischen Untergrunds» haben Schadenersatzklagen gegen den Staat erhoben. Das Landgericht Nürnberg bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, das zwei Verfahren anhängig seien.

Bei den Klägern handelt es sich um Angehörige von Enver Şimsek, dem ersten Mordopfer des NSU, und Ismail Yaşar. Beide Männer waren in Nürnberg mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen worden. Ihre Familien werden von Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler vertreten. Beklagte sind der Bund, der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen.

Angehörige zu Unrecht verdächtigt

Daimagüler sagte, die Klagen stützten sich auf die Pannen bei der Fahndung nach dem untergetauchten NSU-Trio. Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe hätten spätestens 2000 festgenommen und die Morde damit verhindert werden können. Außerdem habe die Polizei die Angehörigen zu Unrecht verdächtigt und unter Druck gesetzt.

Das NSU-Trio war 1998 in den Untergrund abgetaucht und erst im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall aufgeflogen. Strafrechtlich wird das Verfahren seit über vier Jahren im Münchner NSU-Prozess mit Beate Zschäpe als Hauptangeklagter aufgearbeitet.