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Panorama

NSU-Terror: Waffen von V-Mann „Piatto“?

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Bis zur Unkenntlichkeit vermummt trat im Prozess gegen die sog. NSU-Terrorgruppe der ehemalige V-Mann „Piatto“ auf. An Details aus seiner Zeit als Neonazi kann sich der Zeuge kaum erinnern. Hat er den Terroristen Waffen geliefert? (Foto: dpa)

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Der ehemalige V-Mann „Piatto“ tritt verhüllt vor das Gericht.
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Mit Perücke, Halstuch, Kapuze und Sonnenbrille: So betritt der frühere Neonazi-V-Mann „Piatto“ als Zeuge am Mittwoch den Gerichtssaal. Im Münchener NSU-Prozess soll der langjährige Kontaktmann des Brandenburger Verfassungsschutzes Aussagen zu seinen Erfahrungen in der Neonazi-Szene der 1990er-Jahre machen.

Es geht um die Frage, wie die mutmaßliche Unterstützerzzene des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) die untergetauchten Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit Geld, Waffen und einem Pass versorgen konnte.

Der vorsitzende Richter am Münchener Oberlandesgericht, Manfred Götzl, fackelt nicht lange: Er will von „Piatto“, der mit bürgerlichem Namen Carsten Szczepanski heißt, wissen, ob er in seiner Zeit als Neonazi mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos bekannt war. „Alle drei Personen waren mir persönlich nicht bekannt“, antwortet der Zeuge, der seit seiner Enttarnung vor 14 Jahren als gefährdet gilt und im Zeugenschutzprogramm ist.

V-Mann: „Jeder wollte Waffen“

Vernehmungsprotokolle des Bundeskriminalamtes (BKA) bestätigen: „Piatto“ hatte zumindest Anhaltspunkte, dass drei Neonazis im Untergrund lebten und auf Unterstützung angewiesen waren. „Piatto“ ist selbst kein unbeschriebenes Blatt: 1995 wurde er wegen versuchten Totschlags an einem Nigerianer zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. 1999 wurde ihm die Hälfte seiner Strafe erlassen und er arbeitete fortan als Freigänger mit persönlichem Diensthandy für den Verfassungsschutz.

„Piatto“ liefert daraufhin Informationen aus dem gesamten rechten Milieu. Von der verbotenen Neonazi-Miliz „Blood & Honour“ in Sachsen bis zum bekannten Neonazi Jan W. reichen seine Kontakte. Dieser soll, „Piatto“ zufolge, von einem Kontakt mit den drei Untergetauchten berichtet haben. Das Trio plane Überfalle und benötige Geld, heißt es in einem Bericht des Verfassungsschutzes von 1998.

Dabei sei es auch um Waffen gegangen: „Waffen wurden verherrlicht, jeder wollte sie haben, jeder hat darüber gesprochen. Das gehörte zum guten Ton und galt als Statussymbol“, sagt „Piatto“. Neonazis hätten damals mit einem Zusammenbruch der Bundesrepublik gerechnet und sich schließlich für den „Tag X“ und die zu erwartenden „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ wappnen wollen.

Im späteren Verhandlungsverlauf muss er einräumen, auch selbst einmal in einen Waffendeal verwickelt gewesen zu sein. Denn es ist aktenkundig: „Piatto“ wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Obwohl Richter Götzl mehrfach nachhakt, bleibt der Zeuge bei seiner Version, er habe von einer Waffe für den NSU nichts gewusst.

Zeuge im NSU-Prozess: Das Problem mit der Erinnerung

Zwar öffnet sich der Zeuge gegen Ende der Befragung und berichtet freimütig über die Gedankenwelt der Neonazi-Szene und über das Vorgehen des deutschen Inlandsgeheimdiensts, für den er seit Anfang der 1990er-Jahre aktiv war. Dennoch: Wie so oft kann sich ein wichtiger Zeuge, wenn es um wichtige Details im Umfeld des NSU geht, an kaum etwas erinnern.

Viele Belastungszeugen mit Verbindungen in die Neonazi-Szene Ostdeutschlands der 1990er-Jahre berufen sich im Prozess auf Erinnerungslücken. Der Erkenntnisgewinn der Zeugenaussagen geht gen null. Die Reihen bleiben geschlossen: Keiner der Zeugen liefert in der Beweisaufnahme wirklich neue Erkenntnisse.

Viele Begleitumstände der Terrorgruppe um Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos bleiben im Dunkeln. Der Münchener NSU-Prozess schafft es wieder einmal nicht, die Mauer des Schweigens zu zerbrechen. Die Ermittlungen tappen weiter im Dunkeln. Götzl hat für den sogenannten NSU-Prozess weitere Termine festgelegt. Bis Januar 2016 wird die Beweisaufnahme mit weiteren 56 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess könnte zum längsten seit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 werden.

Götzl ist nicht befangen

Indes hatte ein erneuter Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Zschäpe gegen Richter Götzl keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht München lehnte den Antrag von Zschäpe und Ralf Wohlleben im NSU-Prozess am Dienstag ab. Zschäpe und der wegen Beihilfe angeklagte Wohlleben hatten in der vergangenen Woche den Vorsitzenden Richter zum wiederholten Male abgelehnt.

Ihre Anwälte begründeten diesen Schritt damit, dass der Richter die Befragung eines Zeugen missbraucht habe, um Informationen aus einem Polizeiprotokoll als Beweismittel einzubringen. Das Gericht wies dies zurück. Vielmehr habe der Richter dem Zeugen stellenweise Inhalte aus dem Protokoll vorgelesen, um dessen Erinnerung aufzufrischen.

Die Terrorgruppe des sogenannten NSU soll von 2000 bis 2011 aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bestanden haben. Die beiden mutmaßlichen männlichen Mitglieder der Gruppe sollen acht türkischstämmige und einen griechischen Händler sowie eine Polizistin getötet und 14 Banken in Chemnitz, Zwickau, Stralsund und Arnstadt überfallen haben.

Zschäpe ist seit 2013 wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in und Gründung einer terroristischen Vereinigung vor dem Münchener Oberlandesgericht angeklagt. Mittlerweile haben die Taten des sog. NSU fünf Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Länderebene beschäftigt und unzählige Entlassungen und Rücktritte verursacht. Wirkliche Erkenntnisse bleiben jedoch rar und Verschwörungstheorien zugleich beliebt.