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Panorama

Zschäpes Anwälte hindern sie am Reden

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Die Hauptangeklagte im „NSU“-Prozess Beate Zschäpe soll ihre Erklärung für das fehlende Vertrauen zu ihren Verteidigern heute abgeben. Eine Reaktion der Richter wird erst am Montag kommen.

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NSU-Terror: Im Angesicht des Todes
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Die Hauptangeklagte im sogenannten NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat dem Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München auch bis Freitagmittag keine Gründe für das Zerwürfnis mit ihren Anwälten mitgeteilt. Bisher sei keine Erklärung von ihr eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Zschäpe hatte ihren drei Verteidigern am Mittwoch das Vertrauen entzogen. Das Gericht setzte ihr darauf eine Erklärungsfrist bis zunächst Donnerstag. Statt eine Erklärung abzuliefern, stellte Zschäpe einen Antrag auf Fristverlängerung. Richter Manfred Götzl gewährte Aufschub bis Freitag.

Sollte Zschäpe ihr Schriftstück erst am Freitagabend oder übers Wochenende einreichen, so würden die Richter es erst am Montag zur Kenntnis nehmen, sagte OLG-Sprecherin Andrea Titz. Darum sei frühestens ab Montagmittag mit einer Reaktion zu rechnen. Eine Entscheidung, die Pflichtverteidiger abzuberufen, kann Zschäpe nicht selber treffen, sondern nur das Gericht.

Sie wollte eine umfangreiche Aussage

Prozessbeteiligte vermuten, dass das mangelnde Vertrauen zu ihren Verteidigern daraus resultiere, dass sie Zschäpe Stillschweigen raten. Sie wolle jedoch gerne aussagen. Schon bei ihrer Festnahme im November 2011 hatte sie gegenüber der Polizei angekündigt, ihre Aussage werde „in jedem Fall umfangreich und vollständig“ werden. Sie wolle jemand sein, der zu ihren Taten steht. Vor allem war ihr wichtig, dass ihre Großmutter verstehen könne, weshalb es so weit kommen konnte.

Doch die beiden Verteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer begleiteten den Prozess eher defensiv. Zschäpe wurde angeklagt, ein gleichberechtigtes Mitglied der vermeintlichen Nationalsozialistischen Untergrundorganisation zu sein, kurz NSU. Außerdem soll sie daran beteiligt gewesen sein, das letzte Versteck von ihr und ihren zwei Verbündeten in Brand gesetzt zu haben, was eine 89-jährige Nachbarin in Lebensgefahr brachte.

Anklagepunkte werden stillschweigend akzeptiert

Beide Anschuldigungen wurden von den Verteidigern Sturm und Heer akzeptiert. Stattdessen klagten sie gegen die Richter wegen Voreingenommenheit, weil auf einem ihrer Ordner „NSU“ stand. Bisher stehe nämlich nicht fest, ob eine solche Gruppe tatsächlich existierte. Zschäpe sagte lange nichts zu der Verteidigunsstrategie. Ihr Antrag auf einen anderen Pflichtverteidiger könnte ihre Reaktion darauf sein.

Beate Zschäpe ist die letzte lebende der drei verdächtigten Mitglieder der mutmaßlichen NSU-Gruppe. Zusammen mit den beiden anderen soll sie aus rassistischen Motiven heraus zehn Morde sowie zwei Sprengstoffanschläge und 14 Banküberfälle begangen haben.

Die große Chance der Verteidiger

Für Sturm und Heer war es eine große Chance, als sie als Zschäpes Pflichtverteidiger berufen wurden. Es hätte ein großer Karrieresprung folgen können. Schon früh wurde ihr Mandat angefeindet und ihre Arbeit schlechtgeredet. Wenn sie nicht ersetzt werden, wird der Fortlauf des Prozesses für beide Seiten schwieriger: Das Verhältnis zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern wird kaum besser werden.

Werden allerdings tatsächlich zwei neue Verteidiger gefunden, könnte der Prozess für einen Monat pausiert werden. Die neuen Anwälte könnten sich in dieser Zeit einarbeiten. Unklar ist auch, ob die Angeklagte danach tatsächlich endlich aussagen wird. Die Hinterbliebenen der Opfer wünschen es sich. (dpa/dtj)