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Politik

Oberverwaltungsgericht NRW: Öcalan-Abbildungen auf Kurdendemo verboten!

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Am Freitagabend hatte das Oberverwaltungsgericht NRW im Eilverfahren die gängige Rechtspraxis bestätigt, dass die Demonstranten keine Fahnen oder Transparente mit Öcalan-Abbildungen zeigen dürfen (Az.: 15 B 1371/17)

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Mehrere tausend Kurden haben sich am Samstag in Düsseldorf zu einer Demonstration für die Freilassung des in der Türkei inhaftierten Anführers der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan, versammelt. Der Zulauf sei «rege», sagte eine Polizeisprecherin. Teilnehmer kämen mit Bussen aus ganz Europa, berichtete ein Sprecher des Veranstalters. Erwartet werden rund 25 000 Teilnehmer.

Oberverwaltungsgericht verbietet Fahnen von Öcalan

Am Freitagabend hatte das Oberverwaltungsgericht NRW im Eilverfahren die gängige Rechtspraxis bestätigt, dass die Demonstranten keine Fahnen oder Transparente mit Öcalan-Abbildungen zeigen dürfen (Az.: 15 B 1371/17). Laut Augenzeugen brachten viele Teilnehmer dennoch Öcalan-Fahnen mit. Sie würden bei der Kundgebung aber angesichts der Gerichtsentscheidung bewusst nicht gezeigt, sagte ein Sprecher der Demonstrationsveranstalter.

Die PKK ist in Deutschland, der EU und der Türkei seit langem als Terrororganisation eingestuft. Die Düsseldorfer Polizei rechnet nach intensiven Vorgesprächen mit einem friedlichen Verlauf, aber erheblichen Verkehrsstörungen.

Aufreger um Kölner Demo vom September

Mitte September hatte ein Festival in Köln für Verärgerung der türkischen Seite gesorgt – unter anderem, weil viele Demonstranten Öcalan-Fahnen trugen. Der deutsche Botschafter in Ankara war daraufhin ins türkische Außenministerium zitiert worden.

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