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Gesellschaft

„Optionspflicht” nennen es die Behörden, „Ausgrenzung” die Deutschtürken

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Das Thema doppelte Staatsbürgerschaft sorgt seit langem für Streit. Die geplante Gesetzesänderung bringt vielen Deutsch-Türken nichts. Der Frust unter ihnen ist groß. Und auch zwischen Union und SPD kracht es kräftig bei dem Vorhaben. (Foto: dpa)

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Die 22-jährige Gökben Akgül posiert am 08.03.2014 in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) mit ihrem türkischen und deutschen Pass.
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Gökben Akgül hat nicht nur eine Heimat, sondern zwei. Die 22-Jährige ist in Wuppertal geboren, aufgewachsen und zur Schule gegangen. Ihr Alltag ist hier, die Freunde, ihre Arbeit. Aber da ist noch das zweite Zuhause: die Türkei. Dort sind ihre Wurzeln, die vielen Verwandten, mit denen sie täglich telefoniert und die sie so oft wie möglich besucht. Zwei Sprachen, zwei Kulturen, zwei Heimaten also. Das Gesetz verlangt von der jungen Frau aber, sich für eine Seite zu entscheiden – spätestens bis zum 23. Geburtstag. Den feiert Akgül im Oktober.

„Optionspflicht” nennen die Behörden das. „Ausgrenzung” nennt Akgül es. „Ich fühle mich nicht angenommen”, sagt sie. „Die Regierung sieht uns nicht als Teil der Gesellschaft.”

Seit fast zwei Jahren streitet Akgül mit den deutschen Behörden und wehrt sich dagegen, eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten abzugeben: die deutsche oder die türkische. Eine Heimat aufgeben? Das will sie nicht. „Ich fühle mich in Deutschland und in der Türkei zu Hause”, sagt Akgül. Sie ist vor Gericht gezogen und wartet nun auf eine Entscheidung über ihre Klage.

Das Ende der Optionspflicht ist zwar schon beschlossene Sache. Doch die Arbeit an der Gesetzesänderung läuft noch und über die Ausgestaltung gibt es weiter Diskussionen. Ob Akgül der weitere Rechtsstreit durch die Neuerung erspart bleibt, ist unklar. Ihr Anwalt Victor Pfaff sagt, es komme darauf an, was am Ende genau im Gesetz stehe – und ob dort ausdrücklich eine rückwirkende Geltung für jene festgeschrieben werde, die wie Akgül im Optionsverfahren stecken – oder die wie viele andere schon eine Staatsangehörigkeit abgeben mussten. Bislang sei ein solcher rückwirkender Passus nicht vorgesehen.

Die umstrittene Optionspflicht

Akgüls Begeisterung für die Gesetzespläne hält sich ohnehin in Grenzen. Ihr Bruder, der vier Jahre vor ihr geboren wurde, hat auch in Zukunft keine Chance auf einen Doppelpass.

Der Grund: Nur für Kinder ausländischer Eltern, die seit 1990 in Deutschland geboren sind, gilt, dass sie mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen – neben der ihrer Eltern. Die neue Rechtslage kam im Jahr 2000 und mit ihr die umstrittene Optionspflicht. Akgül kam 1991 zur Welt. Sie bekam neben dem türkischen auch den deutschen Pass. Ihr Bruder wurde 1987 geboren und hatte nie zwei Staatsangehörigkeiten.

Die Schwierigkeiten mit der doppelten Staatsbürgerschaft treffen vor allem die Türkischstämmigen, die größte Migrantengruppe in Deutschland. Für Dutzende andere Nationalitäten ist es kein Problem, zwei Pässe zu haben. Türkische Verbände wettern, dies sei zutiefst unfair.

Mit dem Ziel Mehrstaatigkeit für Türken und nicht nur für bestimmte Nationalitäten, alle zuzulassen, war auch die SPD bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union angetreten. Doch die Sozialdemokraten scheiterten mit ihrer Forderung. Heraus kam am Ende ein eingeschränktes Aus für die Optionspflicht: Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren – und aufgewachsen – sind, sollen künftig dauerhaft zwei Pässe behalten dürfen.

„Meine Eltern wären froh, wenn wenigstens ich die doppelte Staatsbürgerschaft bekäme”

Aber wie soll das Aufwachsen nachgewiesen werden? Nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sollen die jungen Leute neben der Geburtsurkunde entweder eine Meldebescheinigung oder ein Schulabschlusszeugnis vorlegen. De Maizière hält das für „anwendungsfreundlich”.

Auch einige SPD-Politiker sind unzufrieden und stören sich daran, dass die Bedingung des Aufwachsens in den Koalitionsvertrag reingerutscht ist. Mehrere von SPD und Grünen regierte Länder versuchen nun, über den Bundesrat durchzusetzen, dass dies Kriterium wieder wegfällt. Voraussichtlich an diesem Freitag wollen sie den Vorstoß in die Länderkammer einbringen.

Das sorgt für Streit zwischen den Koalitionspartnern im Bund: Die Union reagierte empört auf den Vorstoß. Politiker von CDU und CSU schimpften, das sei schlechter Stil, vertragswidrig, ein Problem für das Vertrauen in der Koalition und könne unabsehbare Folgen für Schwarz-Rot haben – bis zu einem Bruch des Bündnisses. Die SPD-Bundesspitze versuchte noch, die Länderkollegen davon abzubringen. Doch die Länder bleiben bei ihrer Initiative.

Die aktuellen Pläne seien besser als gar nichts, meint Akgül. „Meine Eltern wären froh, wenn wenigstens ich die doppelte Staatsbürgerschaft bekäme.” Ihre Familie hoffe aber noch auf die generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit. „Aber wahrscheinlich müssen wir da noch sehr lange warten. Leider.” (dpa/dtj)