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Bildung & Forschung

Deutschland braucht mehr Diversität in der Polizei

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Die meisten Bundesländer sind sich des Potenzials türkischer Jugendlicher für Deutschland bewusst und versuchen, noch mehr von diesen auch in ihre Strukturen des Öffentlichen Dienstes mit einzubeziehen – unter anderem bei der Polizei. (Foto: reuters)

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Polizei Deutschland
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Jedes Kind hat seinen Wunschberuf. Einige wollen Feuerwehrmann, andere Polizist werden. Bis vor kurzem blieben diese Berufe jedoch für viele Menschen nur ein Traum. Jugendliche haben sich aufgrund ihrer eigenen und vielfach auch den Erwartungen ihrer Familien Berufen zugewandt, welche als verhältnismäßig leicht zu erlernen und als einträglich galten.

Heute entscheiden sich immer mehr Menschen für Berufe mit Zukunft und solche, die neben intakten Chancen auch Freude und Identifikation schaffen. Die meisten Bundesländer sind sich des Potenzials der türkischen Jugendlichen für Deutschland bewusst. Es ist ganz offensichtlich, dass türkisch sprechende Polizisten der heutigen Gesellschaft und den Polizeibehörden in Deutschland sehr nützlich sein können. Selbst in Bundesländern, Regionen und Städten, die als gelungenes Beispiel für Integration gelten, entstehen trotz allem Probleme in der Verständigung zwischen deutschen Polizisten und nichtdeutschen Bürgern. Es kommt des Öfteren zu ungewollten Missverständnissen. Durch eine Verstärkung der Polizei unter anderem mittels türkischstämmiger Polizisten könnte diese Situation entscheidend verbessert werden.

Warum der Beruf Polizist?

Im Jahr 2010 haben sich ungefähr 20 000 Menschen in Deutschland entschieden, eine Ausbildung zum Polizeibeamten zu beginnen. Die Polizei als Institution ist der zweitbeliebteste Arbeitgeber in Deutschland und bietet auf vielen verschiedenen Feldern berufliche Bildung an.

Bundespolizist, Landespolizist

Die Polizei ist ein Staatsorgan und somit haben diejenigen, die diesen Beruf gewählt haben, den Status eines Beamten. In der Bundesrepublik gibt es zwei verschiedene Polizeieinheiten: Der „Bundespolizist“ (Bundeskriminalamt-BKA und Bundespolizei-BPOL) und der „Landespolizist“ (Landespolizei). Die Aufgabenbereiche beider unterscheiden sich auf der Grundlage der verfassungsmäßig definierten Reichweite der Zuständigkeiten.

Die Beamtenlaufbahn als solche unterteilt sich in vier verschiedene Bereiche und beginnt mit einem Vorbereitungsdienst. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst, welcher der praktischen und theoretischen Ausbildung dient und je nach Laufbahn sechs Monate bis drei Jahre dauert, ist abhängig von der Vorbildung des Bewerbers.

Einfacher Dienst: Grundvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss.

Mittlerer Dienst: Mittlere Reife (Realschulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss mit anschließendem Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung werden verlangt.

Gehobener Dienst: Fachhochschulreife oder Hochschulreife, in verschiedenen Bereichen auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium sind hierfür die Voraussetzungen.

Höherer Dienst: Erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Die Ausbildung zum Polizisten dauert in der Regel 2 bis 3 Jahre. Jede Polizeieinheit hat individuelle Voraussetzungen für die Ausbildung. Man muss sich allerdings zu Beginn für eine Einheit entscheiden, denn ein Ausbildungs- oder Karrierehopping je nach Wunsch bei jeder Einheit ist nicht möglich, zumal es in vielen Bereichen Unterschiede zwischen den Landes- und Bundespolizeibehörden geben kann. Ausführliche Information kann man von den jeweiligen Einrichtungen des Bundes und der Länder erhalten.

Voraussetzungen für den Beruf

Für die Ausbildung zum Polizisten ist mindestens ein Realschulabschluss oder erweiterter Abschluss, in einigen Bundesländer sogar ein Abitur notwendig. In der Regel muss man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, doch gibt es Ausnahmen in einigen Bundesländern. Wenn man zum Beispiel türkischer Staatsbürger ist, einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland besitzt (sich mindestens fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten hat), nicht vorbestraft und in sonstiger unvorteilhafter Weise in Erscheinung getreten, mindestens 1,65 cm groß, das 17. Lebensjahr erreicht hat und unter 25 Jahre ist, dann bedeutet dies, dass man grundsätzlich geeignet für den Beruf als Polizist sein kann.

CDU möchte in Nordrhein-Westfalen das Abitur als Voraussetzung für die Polizeiausbildung aufheben

Die CDU-Fraktion in NRW rechtfertigt ihre Forderung, auch Nichtabiturienten für die Polizeilaufbahn zuzulassen, mit dem Hinweis darauf, dass die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in dieser Hinsicht ein Vorbild darstellen. Bisher waren die Voraussetzungen für den Beruf des Polizisten unter anderem ein Abitur, Fachabitur oder Meisterzertifikat im Handwerk. Die CDU möchte nun eine neue Regelung einführen, um nicht von vornherein interessierte und talentierte Persönlichkeiten ohne Abitur von einer Bewerbung abzuhalten. Seit 2008 erhalten in diesen Bundesstaaten die Azubis zum Polizisten innerhalb von drei Jahren selbst einen Berufsabschluss im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Wie finden die Vorprüfungen statt?

Um zur Ausbildung zum Polizisten zugelassen werden zu können, muss man mindestens ein Jahr vorher schon eine schriftliche Bewerbung abgegeben haben. Von den Behörden werden dann zunächst einmal unter den Bewerbern die für den Beruf am geeignetsten erscheinenden ausgewählt und zu einer ersten Prüfung (schriftliche und praktische Prüfung – Sport-/Ausdauertest) eingeladen.