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Gesellschaft

Wenn ein Rechtsextremist gegen Rechtsextremisten „ermittelt“

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Nicht nur in der Polizei, auch im NRW-Verfassungsschutz sind Beamte wegen rechtsextremer Chats in Verruf geraten. Einer der Verdächtigen ist Teamleiter. Besonders pikant ist das Aufgabengebiet seiner Gruppe.

Drei Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes werden des Rechtsextremismus verdächtigt. Zu ihnen zählt auch eine ehemalige Führungskraft. Er habe „eine teamleitende Funktion“ ausgeübt, räumte Landesinnenminister Herbert Reul ein.

Mittlerweile spüren die Beschuldigten bereits Konsequenzen ihres Handelns. Zwei Verdächtige wurden versetzt. In einem Fall wurde ein Dienstverbot ausgesprochen. Aber reicht das, um sich konsequent gegen rechtsextremistische Tendenzen in einer Behörde einzusetzen, die von Dienst wegen gegen Rechtsextremismus kämpft? Oder sollte es besser lauten; gegen Rechtsextremismus kämpfen sollte?

Hielt der Verdächtige Informationen zurück?

Denn besonders bitter ist, dass der mutmaßlich rechtsextreme Teamleiter eine Gruppe Verfassungsschützer führte, die für die Beobachtung von Islamisten sowie Rechtsextremisten zuständig gewesen ist. Die Frage lautet also: Ermittelte ein Rechtsextremist gegen Rechtsextremisten? Und was ist die Folge daraus?

Dass der Teamleiter wichtige Informationen oder Ermittlungen gegen andere Rechtsextremisten bewusst zurückhielt oder verhinderte, ist zwar nicht bewiesen. Dennoch bleibt ein bitterböser Beigeschmack. Spekulationen und Gerüchte machen die Runde. Und was passiert, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich Spuren verwischt wurden?

Deutsche Sicherheitsbehörden unter Beschuss

Fakt ist: In den vergangenen Wochen hatten sich Rechtsextremismus-Vorwürfe gegen Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden gehäuft. Auch bei der Berliner Polizei und im Polizeipräsidium Essen/Mülheim an der Ruhr wurden rassistische Chatgruppen aufgedeckt. Darin sollen Neonazis als „Verbündete“ bezeichnet worden sein.

Aktuellen Informationen zufolge gibt es allein bei der Polizei in NRW 104 Verdachtsfälle gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit rechtsextremen oder ausländerfeindlichen Äußerungen (Zeitraum 1. Januar 2017 bis 22. Oktober 2020).

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