Connect with us

DTJ-Blog

Was der Prophet über den Umgang mit Spöttern des Glaubens lehrte

Published

on

Spread the love

Interessant. Heute bin ich einem Vers begegnet, in dem es heißt: „Er hat euch bereits in dem Buch offenbart, dass ihr, wenn ihr hört, dass die Zeichen Gottes geleugnet werden und dass über sie gespottet wird, nicht länger mit ihnen sitzen sollt (um so euren Widerwillen zu zeigen), ehe sie nicht zu einem anderen Gespräch übergehen, denn sonst wärt ihr wie sie.“ (4/140)

Meine ersten Assoziationen waren, als ich diesen Vers las, die Satire von Charlie Hebdo und das tragische Attentat von letzter Woche in Paris.

Der Vers gilt als muhkam, also als eindeutig – das bedeutet, dass er beim ersten Lesen verständlich genug ist. Er zeigt klar, was gemacht werden muss, wenn Gottes Zeichen, sei es der Koran, der Prophet oder anderes, verleugnet und verspottet werden – nämlich, den Ort verlassen. Nirgends steht, dass die Muslime auf die gleiche Art antworten sollen oder gar töten sollen.

In einer weiteren Sura (60/8-9) heißt es: „Gott verbietet euch nicht, zu denen, die keinen Krieg gegen euch führen aufgrund eurer Religion noch euch aus euren Häusern vertreiben, freundlich zu sein und in Gerechtigkeit gegen sie zu handeln. Gott liebt fürwahr die überaus Gerechten. Gott verbietet euch nur, euch diejenigen, die Krieg gegen euch führen aufgrund eurer Religion und euch aus euren Häusern vertreiben oder andere dabei unterstützen, euch zu vertreiben, zu Freunden und Beschützern zu nehmen. Wer immer sie zu Freunden und Beschützern nimmt, das sind diejenigen, die Unrecht tun.“

Der Islam lehrt den respektvollen Umgang mit allen Mitmenschen

Das heißt konkret, dass, solange kein Krieg erklärt wird, den Muslimen nichts im Wege steht, freundlich und gerecht gegenüber allen Mitmenschen zu sein. Weder im Koran noch im Leben des Propheten bin ich in meinem vierjährigen Theologiestudium irgendwelchen Aufrufen zur Gewalt oder zum unrechtmäßigen Töten von Menschen begegnet. Vielmehr habe ich immer gelesen und gehört, dass der Prophet, genau wie es ihm der Koran vorschreibt, Andersgläubige respektierte, zu sich einlud, ihnen Besuche abstattete oder aus Respekt aufstand, als beispielsweise ein jüdischer Trauerzug vorbeiging.

Wissen denn eigentlich die sich „muslimisch“ nennenden Terroristen nicht, dass der Prophet Muhammad sagte, dass „der Beste unter den Menschen derjenige (ist), der seinen Mitmenschen am nützlichsten ist“ oder, dass der zweite Khalif Umar an Kirchen und Synagogen spendete? Dass er nach der Eroberung Jerusalems Christen und Juden in einem Vertrag Sicherheit, Freiheit und Frieden gewährte. Dass er dem damaligen Papst garantierte, dass sich Muslime in christliche Angelegenheit nicht einmischen werden, oder dass er eine Moschee niederreißen ließ, da diese unerlaubt auf dem Grundstück eines Juden errichtet wurde?

Ich weiß nicht, ob diese beiden Verse oder die Handlungen des Propheten seitens der Terroristen abrogiert wurde; falls nicht, frage ich mich, woher sie denn eigentlich die Motivation haben, Menschen zu töten? Aus dem Islam jedenfalls nicht. Vielleicht aus einem egoistischen oder ideologischen Motiv?

Der §166 bleibt notwendig

Auch stelle ich mir die Frage, ob Demokraten das deutsche Grundgesetz kennen. Neulich soll die FDP gefordert haben, dass Blasphemie als Strafbestand abgeschafft werden soll. Und das, obwohl nach Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention unter anderem der gesetzliche Schutz von nationaler Sicherheit, territorialer Unversehrtheit oder öffentlicher Sicherheit, Gesundheit oder Moral, des guten Rufes oder der Rechte anderer ausdrücklich erlaubt ist und im Strafgesetzbuch eindeutig steht:

„StGB: § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Statt purer Solidarität wäre auch hier Kritik erwünscht. Wenn wir tatsächlich den Frieden wollen, dann darf nicht einseitig gehandelt werden.

Ich glaube und hoffe nicht, dass in Deutschland oder auch in Europa unter Meinungsfreiheit die Beleidigung und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen verstanden wird.