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Panorama

Prozess gegen Todesschützen von Diren begonnen

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Im US-Bundesstaat Montana hat heute der Prozess gegen den Todesschützen des hamburger Austauschschülers Diren begonnen. Zeugen haben im Vorfeld ausgesagt, dass der 30-jährige Mann die Tat zuvor angekündigt hat. (Foto: dpa)

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Sieben Monate nach dem Tod des Hamburger Austauschschülers Diren im US-Bundesstaat Montana hat heute die Hauptverhandlung gegen den Todesschützen begonnen. Der 17-jährige Deutschtürke war durch die Schüsse eines Mannes gestorben, in dessen Garage der Jugendliche eingedrungen war. Dem 30-Jährigen wird Mord vorgeworfen, er selbst beruft sich aber auf Notwehr.

Geschworene entscheiden über Todesschützen von Diren

In dem Prozess in Missoula sitzen acht Frauen und vier Männer als Geschworene. Sie wurden am Montag und Dienstag aus einer großen Gruppe von Bürgern aus der Umgebung sorgfältig ausgewählt. Die Geschworenen entscheiden ganz allein über Schuld und Unschuld. Der Richter legt später nur das Strafmaß fest.

Zeuginnen behauptet Ankündigung der Tat

Drei Friseurinnen hatte behauptet, dass der Todesschütze, ihr Kunde, behauptet hat, dass er „ein paar Jugendliche abknallen werde“. „Er war total laut und wütend“, sagte eine der Frauen. „Er sagte, er habe drei Nächte nicht geschlafen, weil er mit einer Schrotflinte auf der Lauer liege, um ein paar Kids zu töten“. Sie habe dem keine große Bedeutung beigemessen und alles für Gerede gehalten. „Er sagte dann aber: Ich mache keine Witze. Ihr werdet das in den Nachrichten sehen“.

„Er machte auf mich keinen ängstlichen Eindruck. Er war einfach wütend“, sagte die dritte Friseuse. Im Wesentlichen deckten sich die Aussagen der drei Frauen, die an dem Abend in dem Friseursalon waren, als eine von ihnen dem damals 29-Jährigen die Haare schnitt.

Prognose über Prozessverlauf kaum möglich

Eine Prognose über den Verlauf der Verhandlung ist kaum möglich. Beide Seiten haben nach amerikanischem Recht gute Argumente mit denen sie die Geschworenen überzeugen könnten. Die Beweislast liegt hier bei der Anklage. Sollte es Zweifel geben, könnte der 30-Jährige freigesprochen werden. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. (dtj/dpa)