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Panorama

Tübingen: Selbstjustiz-Aufrufe nach brutalem Prügelvideo auf Facebook

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Nachdem eine 13-Jährige in Tübingen von mehreren Mädchen vor laufender Kamera verprügelt wurde, kündigen Facebook-Nutzer den Täterinnen Selbstjustiz an. (Foto: dpa)

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Eine Bank steht am 21.11.2014 in Tübingen (Baden-Württemberg) unter einem Baum. An diesem Ort griffen am 17.11.2014 mehrere Mädchen im Alter zwischen 13 und 14 Jahren eine 13-Jährige an und traten auf sie ein. Die Attacke wurde mit einem Smartphone gefilmt.
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Während die jüngsten Äußerungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zur Gleichstellungspolitik von Mann und Frau für heftige Diskussionen sorgen, erregt in Deutschland ein Prügelvideo Aufsehen, das eine denkbar schlechte Werbung für die Infragestellung traditioneller Rollenvorstellungen abgibt.

Banden- und Gewaltkriminalität ist in Deutschland offenbar auch zunehmend weiblich – dies legt ein Video aus dem baden-württembergischen Tübingen nahe, in dem ein 13-jähriges Mädchen von mehreren gleichaltrigen brutal geschlagen und von Umstehenden verhöhnt wird. Äußerungen wie „Schaut mal, vor Angst hat sie sich in die Hose gepisst“ fallen, Außenstehende filmen, applaudieren, beleidigen, aber helfen nicht und zeigen vor allem kein Mitleid.

Bereits am Donnerstag war dem Onlineportal „Mimikama“ zufolge das Video seit 15 Stunden im Netz zu sehen und auf Facebook knapp 4000-mal geteilt worden. Mittlerweile ist die Rede davon, dass 200 000 Menschen das Video gesehen, geteilt und darüber diskutiert haben sollen.

Noch am Donnerstag informierte die Polizei, dass bereits Anzeigen erstattet worden wären und es nicht mehr erforderlich sei, weitere in dieser Sache zu erstatten. Die Polizei mahnte auch dazu, das Originalvideo nicht weiterzuverbreiten.

Filmen strafbar, private Fahndungsaufrufe unzulässig

Die Polizei hat die Angreiferinnen schnell identifiziert. Noch am selben Nachmittag hatte offenbar eine Beteiligte aus der Gruppe das Video von der Attacke auf Facebook hochgeladen. Damit könnte sie sich strafbar gemacht haben, obwohl sie nicht selbst zuschlug, berichtet das Tagblatt: „Das Filmen kann als Beihilfe zur Tat gewertet werden“, sagte der Sprecher der Tübinger Staatsanwaltschaft Ronny Stengel. Die Angreiferinnen sollen selbst im Alter von 13 bis 14 Jahren gewesen sein, wodurch einige noch nicht die gesetzliche Strafmündigkeit erreicht hätten.

Die Polizei ermittelt aber auch gegen einige Internetnutzer. Die Welle an Wut, die das Video in der deutschen Öffentlichkeit ausgelöst hatte, führte dazu, dass einige zur Selbstjustiz gegen die Beteiligten aufgerufen und dabei auch erhebliche Gewalt- oder sogar Todesdrohungen ausgestoßen hatten. Diese, so die Ermittlungsbehörden, hätten sich damit selbst strafbar gemacht. Auch mehrere Hassgruppen auf Facebook wurden gegründet, die einige der Beteiligten mit vollem Namen nannte und auf der ebenfalls zu Selbstjustiz aufgerufen wurde.  Dort wurden auch Fotos, Handynummern, Schuladressen und Wohnorte der Verdächtigen genannt.

Cybermobbing kein eigener Straftatbestand

Statistiken der letzten Jahre zeigen, dass Gewaltszenerien und Mobbing unter Kindern und Jugendlichen sehr stark ansteigen. Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand. Angst und Schuldgefühle verhindern oft, dass die Opfer sich offenbaren. Die Wirkungen der öffentlichen Skandalisierung solcher Vorfälle sind zudem schwer kontrollierbar.

Umut Ali Öksüz, Sozialarbeiter und Pädagoge am Lernzentrum Novaesium Neuss, mahnt: „Das Mädchen, dass den psychischen Belastungen nun gegenüber steht, hat eine sehr schwere Zeit vor sich. Aber auch die Täter selbst werden diesen Vorfall so schnell nicht vergessen.“

Private Fahndungsaufrufe, so die Polizei, seien jedoch ebenfalls nicht zulässig. Sie verletzten Persönlichkeitsrechte, könnten den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen und Abmahnungen nach sich ziehen.