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Menschenrechte

Verhaftete Juristen nach Putschversuch: Türkei muss entschädigen

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Mehr als 400 Juristen, die nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 verhaftet wurden, sollen Entschädigungen von der türkischen Regierung bekommen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Türkei habe das Menschenrecht der Beschwerdeführer auf Freiheit verletzt und müsse nun 5.000 Euro an jeden einzelnen von ihnen zahlen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag (Az.: 75805/16 und andere). Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Beide Parteien können sie innerhalb von drei Monaten anfechten. Der EGMR hat die Türkei in ähnlichen Fällen bereits mehrfach verurteilt. Die Juristen – etwa Richter und Staatsanwälte – waren nach dem Putschversuch in Untersuchungshaft genommen worden. Sie wurden verdächtigt, Teil der Gülen-Bewegung zu sein, die der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan für den versuchten Umsturz verantwortlich macht. Manche haben ihre Posten zurückbekommen, andere sind teilweise ohne Verurteilung noch in U-Haft oder haben als sogenannte KHK’ler kaum noch Aussicht auf Arbeit.

Gülen-Bewegung im Fokus

Der in der Türkei umstrittene islamische Geistliche Fethullah Gülen, nach dem die Bewegung benannt ist, bestreitet dies. Nach Überzeugung des EGMR war die Untersuchungshaft der Juristen nicht durch nationale Gesetze gerechtfertigt. Am 15. Juli 2016 hatten Teile des türkischen Militärs gegen die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan geputscht. In Istanbul und der Hauptstadt Ankara gab es schwere Gefechte zwischen Soldaten und regierungstreuen Sicherheitskräften. Erdoğan selbst entkam nur knapp einem Attentat.

Die Putschisten gingen brutal vor und feuerten mit Panzern und Kampfjets auch auf Zivilisten, die sich ihnen nach einem Aufruf Erdoğans entgegenstellten. In der Nacht gab es offiziellen Angaben zufolge mehr als 250 Todesopfer und über 2.000 Verletzte.

dpa/dtj

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