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Gesellschaft

Ramadan: Wer ist vom Fasten befreit?

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Wer muss im Ramadan fasten und wer nicht? Wie ist es bei Kindern, Frauen und älteren Personen? Wir haben eine Übersicht zusammengestellt.

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Der Ramadan hat angefangen. Seit dem heutigen Sonnenaufgang fasten viele Muslime. Und das für die kommenden vier Wochen. Es wird wohl eine der härtesten Fastenzeiten, da die Tage besonders lang sind. In Deutschland wird zum Teil mehr als 18 Stunden gefastet. Ab Sonntag werden die Tage dann etwas kürzer. Doch müssen alle fasten – auch Kranke und Kinder?

Grundsätzlich gilt: Wer geschlechtsreif, zurechnungsfähig und gesund ist, muss fasten. Ohne diese Voraussetzungen ist das Fasten nicht obligatorisch.

Kinder

Kinder, die die Geschlechtsreife erreicht haben, sind verpflichtet zu fasten. Die Geschlechtsreife von Mädchen und Jungen können dabei variieren. Mädchen erreichen die Reife durch die Menstruation und Jungen durch die Pollution. Haben beide Geschlechter jedoch die Symptome bis zum 15. Lebensjahr noch nicht erfahren, gelten sie nach dem islamischen Gesetz dennoch als geschlechtsreif. „Kleinkinder“ sind demzufolge vom Fasten ausgeschlossen.

Kranke

Auch hier gibt es eine Grundregel: Nur wer das Fasten, so wie es im Islam vorgeschrieben ist, durchführen kann, ohne seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen, ist dazu verpflichtet. Ein gängiges Beispiel ist der Diabetes-Kranke, der während eines Tages mehrmals Insulin injizieren muss. Ein eigenes Urteil reicht allerdings nicht aus. Alle Krankheitsfälle müssen in Konsultation mit einem Arzt geklärt werden – am besten mit einem kompetenten Arzt, der sich mit dem islamischen Fastengebot auskennt. Personen, deren gesundheitliche Situation sich voraussichtlich nicht bessern wird (chronisch Kranke), müssen für jeden versäumten Fastentag im Ramadan einen Bedürftigen sättigen bzw. ein Entgelt dafür bezahlen (Fidya). Kranke, deren Situation sich bessern wird, holen die versäumten Fastentage zu einem schnellstmöglichen Zeitpunkt nach.

Frauen

Frauen, die ihre Menstruation oder Wochenbettblutung haben, sind, wie auch beim rituellen Gebet, vom Fasten befreit. Überschreitet die Menstruationsblutung die 10-Tage- Grenze, muss die Frau wieder anfangen zu fasten. Auch müssen diese Tage, anders als beim Gebet, nach dem Ramadan nachgeholt werden. Schwangere und stillende Mütter müssen nicht fasten. Ausgenommen sind solche, deren Gesundheit und die Umstände für das Baby es erlauben. Hierzu sollte man wieder einen Arzt aufsuchen und sich ausgiebig Rat einholen.

Ältere Menschen

Sehr alte und schwache Personen müssen nicht fasten. Auch diese Gruppe muss eine Fidya zahlen, da sich an ihrer Situation bis zum Tod nichts ändern wird.

Reisende

Einem Reisenden steht es frei, am An- und Abreisetag zu fasten. Er muss es aber nicht. Auch diese Tage müssen im Anschluss an den Ramadan nachgeholt werden.