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Gauck darf NPD-Anhänger „Spinner“ nennen

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Bundespräsident Joachim Gauck darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechtsextremisten „Spinner“ nennen. Das Karlsruher Gericht wies am Dienstag eine Klage der NPD ab, mit der die rechtsextreme Partei gegen entsprechende Äußerungen des Staatsoberhauptes vor Schülern vorgegangen war. Gauck hat mit der Äußerung demzufolge nicht das Neutralitätsgebot überschritten, hieß es. Der Bundespräsident hatte Ende August – und damit kurz vor der Bundestagswahl in Berlin – mit der Formulierung Proteste gegen die NPD begrüßt.

Gauck habe mit der Bezeichnung „Spinner“ zwar ein negatives Werturteil abgegeben, das für sich genommen durchaus als diffamierend empfunden werden könne, urteilten die Richter. Im Zusammenhang gesehen sei die Wortwahl aber nicht zu beanstanden. „Spinner“ stehe hier für Menschen „die die Geschichte nicht verstanden haben und, unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale – nationalistische und antidemokratische, Überzeugungen vertreten“.

Die Zuspitzung habe den Schülern verdeutlichen sollen, dass diese Ideologien keinen Erfolg hätten, wenn die Bürger den Anhängern „ihre Grenzen aufweisen“.

Der Bundespräsident reagierte im August 2013 auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin und unterstützte die Gegendemonstranten. Vor rund 400 Schülern in Berlin sagte der ehemalige DDR-Bürgerrechtler: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Und dazu sind Sie alle aufgefordert.“

Wie der Bundespräsident – der sich immerhin selbst schon durch den türkischen Premierminister „Pastor“ und gerichtsfest „durch die Staatssicherheit Begünstigter“ im Sinne des StUG nennen lassen musste – seine Aufgaben wahrnehme, entscheide er grundsätzlich selbst, urteilten die Richter weiter. Er müsse dabei die Verfassung und andere Gesetze beachten und dürfe nicht willkürlich Partei ergreifen. Letzteres liege hier nicht vor.

Die NPD nannte die Entscheidung „grotesk“. Das Verfassungsgericht erlaube dem Bundespräsidenten, Bürger in Klassen einzuteilen, hieß es in einer Mitteilung der Partei. (dpa/dtj)