Connect with us

Politik

„Nationale Sozialisten Chemnitz“ verboten

Spread the love

Die konspirative Neonazi-Gruppe „Nationale Sozialisten Chemnitz“ ist erst kürzlich verboten wurden. Nun kommen immer mehr Details über die Rechtsextremen heraus. Sie sollen sich vermehrt auf den „bewaffneten Kampf“ vorbereitet haben. (Foto: reuters)

Published

on

Spread the love

Zahlreiche Verfahren wegen Propagandadelikten, Landfriedensbruch und Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sind das Ergebnis einer Aktion des sächsischen Innenministeriums gegen eine Neonazi-Gruppe in Chemnitz. Am 28. März stürmten maskierte Polizeibeamte ein Vereinsheim in Chemnitz. Zeitgleich fanden Razzien in 15 Wohnungen statt.

Die Aktion richtete sich gegen die „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ (NSC), eine militante Neonazi-Organisation, die in der Vergangenheit häufig wegen rassistisch motivierter Gewaltdelikte auffällig geworden war. Insgesamt 14 Mitglieder waren ins Fadenkreuz der Ermittler geraten.

Die Gruppierung agierte offen und traf sich regelmäßig im öffentlichem Raum. Mindestens einmal die Woche trafen sich die Mitglieder der NSC außerdem in einer ehemaligen Gaststätte im Chemnitzer Süden. Disziplin wurde innerhalb der Gruppe groß geschrieben. So war die Teilnahme an den Treffen für die Mitglieder ebenso verpflichtend, wie ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15 Euro.

Verbotsverfahren mit Lücken

Dem Verbotsbericht zufolge zählte die Gruppe insgesamt über 30 Personen, mindestens 16 Rechtsradikale werden von dem Verbotsverfahren aber gar nicht erst erfasst. Die allermeisten Anhaltspunkte über die Machenschaften der Gruppierung erhielten die Fahnder über die Überwachung von Mobiltelefonen. So hörten die Ermittler mit, als sich der NSC zu Gewalttaten verabredete.

Zu solchen Treffen konnte der NSC problemlos mehr als 25 Personen in kürzester Zeit mobilisieren. In der ehemaligen Gaststätte sollen kampfbereite Neonazis stets für solche Auseinandersetzungen zur Verfügung gestanden haben. Regelmäßige Kampfsport- und Schießtrainings bereiteten die NSC-Mitglieder auf derlei Gewalttaten vor.

Ein Mitglied hatte im vergangenen Jahr gar Waffenbesitzkarten und die Erlaubnis zum Erwerb von zwei Schusswaffen beantragt. Doch längst nicht alle Mitglieder und Sympathisanten des NSC sind ermittelt worden. Das Verbotsverfahren hat gravierende Lücken: Während der NSC verboten wird, organisieren sich die alten Mitglieder neu in Fußball-Fanclubs oder Pseudo-Bürgerrechtsgruppen. Der Fall zeigt: Ein Verbot reicht nicht allein, um Probleme zu lösen.

Kontakte zum NSU bleiben ungeklärt

Eric Fröhlich ist langjähriger Aktivist in der rechtsradikalen Szene und galt bis zuletzt als „Sprachrohr der Nationalen Sozialisten Chemnitz“. Seit Jahren organisiert er Neonazi-Aufmärsche, engagiert sich in der nationalen Jugendarbeit und steht im regen Kontakt mit Szenegrößen aus der Region. Darunter befinden sich auch zwei der fünf Angeklagten im NSU-Prozess.

Fröhlich tauschte sich nicht nur regelmäßig mit Ralf Wohlleben aus, er stand auch im Telefonbuch des mutmaßlichen Zwickauer NSU-Helfers André Eminger. All diese Zusammenhänge finden im NSC-Verbotsbericht keine Erwähnung.

Die sächsischen Behörden gingen diesen Beweisen offensichtlich nicht gründlich genug nach und nähren Verschwörungstheorien – gerade in einer Zeit, in der die NSU-Ermittlungsarbeit verstärkt in der Kritik steht.