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Menschenrechte

„Rechtsverletzung“: Türkisches Verfassungsgericht sorgt für Überraschung

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Das türkische Verfassungsgericht sieht die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und die Teilnahme an religiösen Gesprächskreisen nicht als Beweis für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Ein Novum.

Ein Gastbeitrag von Oğuzhan Albayrak*

Der Lehrer Bilal C. Şaşmaz wird nach dem Putschversuch im Jahr 2016 – wie mehrere andere, zehntausende Beamte – aus dem Staatsdienst entlassen und danach wegen einer angeblichen Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung (GB) verhaftet.

Die Anklagepunkte der örtlichen Staatsanwaltschaft: Zeugenaussagen, wonach Şaşmaz an religiösen Gesprächskreisen der GB teilgenommen hat; Kommunikationsnachweise (Audio-Aufzeichnungen) mit unbekannten Inhalten zu Personen, die angeblich Führungspositionen in der GB innehatten; und seine Mitgliedschaft in „Aktif Eğitim Sen“, einer Lehrergewerkschaft, die nach dem Putschversuch wegen Verbindungen zur GB verboten wurde.

Urteil im Öffentlichen Amtsblatt publiziert

Am vergangenen Freitag gab das türkische Verfassungsgericht seine ausführliche Entscheidung bekannt, die auch im Öffentlichen Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht wurde. Im Urteil stellte es fest, dass die Teilnahme des Antragstellers an den religiösen Gesprächskreisen sowie die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft nicht nachgewiesen werden konnte.

Es befand, dass der Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung ausgeweitet und der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Straftaten und Strafen gemäß Artikel 38 (Absätze 64 und 65) der türkischen Verfassung verletzt wurde.

Prävention gegen ein drohendes EGMR-Urteil?

In der Entscheidung wurde auch festgestellt, dass die Handlungen des Angeklagten, bei denen es sich um die Ausübung von Grundrechten handelte (Teilnahme an Gesprächen und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft), in den Gerichtsentscheidungen nicht damit erklärt werden konnten, dass diese innerhalb der Organisationshierarchie erfolgten, und dass eine Bestrafung für diese Handlungen gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und die Gewerkschaftsrechte verstieß (Absätze 68 und 69).

EU-Gericht verurteilt die Türkei wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Diese Entscheidung wurde dennoch von Exil-Juristen und Menschenrechtsexperten kritisiert und als „Desinformationskampagne gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ bezeichnet. Rechtsexperten halten die Entscheidung des Verfassungsgerichts nämlich für nicht „aufrichtig“. Der Vorwurf: Mit dem Urteil wolle das Verfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Türkei wiederholt verurteilt hat, die Botschaft übermitteln: „Seht her, in der Türkei gibt es sehr wohl Recht und wir wenden es an“.

Entlassener Richter: „Der Zeitpunkt ist wichtig“

Saim Nergiz, ein türkischer Richter, der während des Ausnahmezustandes entlassen wurde, weist auf den Zeitpunkt der Entscheidung hin: „Der Zeitpunkt ist wichtig! Eine Entscheidung, die nur zwei Wochen vor dem Fall Yalçınkaya getroffen wurde, den der EGMR am 18. Januar 2023 als Musterfall behandeln wird.“

Der Menschenrechtsexperte und Jurist Dr. Gökhan Güneş bewertete das Thema via Social Media. Er schrieb: „Das Verfassungsgericht hat die Bestrafung des Antragstellers auf der Grundlage von Zeugenaussagen, dass der Antragsteller vor 2013 an Gesprächskreisen teilgenommen hat, Kommunikationsverbindungen mit unklarem Inhalt und die fortgesetzte Mitgliedschaft in der Gewerkschaft nach 2013 als Grund für die Verletzung angesehen.“

Güneş führt fort, dass die Entscheidung in gewisser Weise positiv sei, da sie hervorhebe, dass für eine Bestrafung wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation nachgewiesen werden müsse, dass eine Person den Zweck der angeblichen Organisation kenne und sich freiwillig an einer solchen Struktur beteiligt habe.

Pseudo-Urteil zur Gesichtswahrung?

Das Verfassungsgericht fällt diese Urteile, um vordergründig zu beweisen, dass das Recht in der Türkei funktioniert und das Verfassungsgericht ein wirksamer innerstaatlicher Rechtsmechanismus ist. Vier der fünf Mitglieder, die diesen Beschluss unterzeichnet haben, sind seit 2016 im Amt und stellten sich gegenüber den in den Anträgen erhobenen Vorwürfen taub.

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Was ist nun geschehen, dass  sie sich an den Grundsatz der Rechtmäßigkeit von Straftaten und Strafen erinnern? Solche Pseudo-Urteile sind Beweise, die den internationalen Behörden vorgelegt werden können. Wenn UN und EGMR maßgeschneiderte Urteile benötigen, um die Argumente der Türkei zu belegen, werden diese Urteile herangezogen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nicht notwendig ist, solchen gelegentlichen Verstoßurteilen des Verfassungsgerichts außerordentliche Bedeutung beizumessen. Es gibt leider wenig Hoffnung, dass Recht und Gesetz in der Türkei wieder die Oberhand erlangen. Das Verfassungsgericht erlässt diese Urteile, um sein Gesicht zu wahren.

*Nach dem Studium der Verwaltungswissenschaften und etlichen Jahren im türkischen Außenministerium, für das er unter anderem in der Europäischen Union, in Aserbaidschan und Kuwait tätig war, lebt Oğuzhan Albayrak jetzt in Deutschland im Exil und engagiert sich als Geschäftsführer des Vereins „Human Rights Defenders“ (HRD) für Menschenrechte. Die deutsche Sprache beherrscht er schon seit der Schulzeit.

Gastbeiträge sind Beiträge von Personen, die nicht zur DTJ-Redaktion gehören. Manchmal treten wir an Autorinnen und Autoren heran, um sie nach Gastbeiträgen zu fragen, manchmal ist es der umgekehrte Fall. Gastbeiträge geben nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder.

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