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Gesellschaft

Richtig gelebte Religion beugt Studie zufolge Kriminalität und Gewaltbereitschaft vor

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Wie eine Studie aus Rheinland-Pfalz enthüllt, wirken die Pflege traditioneller Religion und religiöse Werte einer Rückfallgefahr bei Straftätern entgegen. Allerdings ist der Knast auch ein potenzieller Rekrutierungsraum für Extremisten. (Foto: reuters)

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Auf die Ergebnisse einer interessanten und in den Medien weitgehend untergegangenen Studie unter ehemaligen Strafgefangenen in Rheinland-Pfalz weist das christliche „pro-Medienmagazin“ auf seinem Onlineportal hin. Den Ergebnissen dieser Untersuchung zufolge werden Muslime bei Straftaten seltener rückfällig als Katholiken oder Protestanten – und entgegen der landläufigen Meinung seien Assimilierung und die vollständige Anpassung der Lebensweise an die der deutschen Mehrheitsgesellschaft sogar eher ein Risikofaktor.

Vielmehr wären religiöse Werte, soweit diese in der Familie gelebt würden, eher ein Faktor, der Neigung zu Kriminalität und Gewaltbereitschaft senken und einer Rückfallgefahr bereits straffällig gewordener Jugendlicher entgegenwirken würde.

Gerade im Bereich der Gefangenenarbeit sei jedoch eine authentische Seelsorge besonders wichtig, da ein Missbrauch der Religion vor allem dort auch das genaue Gegenteil einer Rückführung auf den rechten Pfad der Tugend zur Folge haben könnte. So seien Gefängnisse vor allem auch ein guter Ort für Salafisten, um neue Anhänger zu rekrutieren.

Inhaftierte Salafisten versuchen Mitgefangene von ihrer Auslegung des Korans zu überzeugen, berichtet etwa der Spiegel. Und auf diese Weise könnten auf die schiefe Bahn geratene Kriminelle zu politischen Extremisten umfunktioniert werden. So wurde etwa der mutmaßliche vierfache Mörder, der im Verdacht steht, im Mai in Brüssel im Jüdischen Museum vier Menschen erschossen zu haben, im Gefängnis radikalisiert.

Radikalen Lesarten entgegenwirken

Einer der Menschen, die auf diesem sensiblen Feld arbeiten, um Häftlinge mit dem authentischen Weg der Religion vertraut zu machen, ist der in Darmstadt geborene Sufi-Sheikh und Islamgelehrte Husamuddin Meyer, der als Ethnologe auf ausgedehnten Reisen durch Nord- und Westafrika den Islam kennengelernt und angenommen hat.

Meyer, dessen arabischer Name „Klarheit des Glaubens“ bedeutet, arbeitet als Gefangenenseelsorger in der JVA Wiesbaden. Er sieht die Unterweisung junger Menschen in den traditionellen Lehren und Praktiken des Islam, vor allem das fünfmalige tägliche Gebet und die Verinnerlichung bestimmter Übungen, als wirksamen Weg der Immunisierung gegenüber den von oberflächlichen Korankenntnissen, aber hohem politischem Sendungsbewusstsein gekennzeichneten Einflüssen und Manipulationen durch die Salafisten.

„Der Salafismus ist wie eine Krankheit, wer einmal infiziert ist, steckt andere an“, zitiert der Spiegel Meyer in seiner aktuellen Ausgabe. Durch Zitieren aus dem Koran und die Diskussion mit den jungen Menschen möchte er radikalen Lesarten dort, wo sie bereits verfestigt sind, entgegenwirken und sie dort, wo sie noch nicht präsent sind, gar nicht erst zur Entfaltung kommen lassen.

Niedersachsen ging mit gutem Beispiel voran

Die Entradikalisierung dort, wo bereits extreme Auffassung Platz gegriffen hätten, sei jedoch der schwierigere Part. Meyer beklagt, dass er nur wenig Zeit pro Woche eingeräumt bekomme, um sich mit den Häftlingen zu befassen. Auch der fehlende gesetzliche Rahmen und die dadurch nicht gegebenen Zertifizierungen und fehlenden Vorgaben darüber, wer als Seelsorger in die Gefängnisse kommen dürfe, biete ein mögliches Einfallstor für extremistische Prediger, die den Zugang zu den Gefangenen suchen.

Das Niedersächsische Justizministerium ging im vergangenen Dezember mit gutem Beispiel voran und schloss eine Vereinbarung mit dem Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V., Schura Niedersachsen und dem DITIB Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen e.V. zur Seelsorge im Justizvollzug in Niedersachsen ab. Diese Vereinbarung regelt die künftige Zusammenarbeit zwischen den am Vertragsschluss beteiligten muslimischen Landesverbänden und dem Justizministerium innerhalb seines Geschäftsbereiches und enthält Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit vor Ort.