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Politik

„Sabah“ und „Hürriyet“ sind dabei – „taz“ erwägt Klage

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Nach wochenlangen Querelen und der Verschiebung des Prozessbeginns sind die Presseplätze für das NSU-Verfahren neu vergeben worden. Das Akkreditierungsverfahren war nach dem Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts neu angesetzt worden. (Foto: dpa)

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„Sabah“ und „Hürriyet“ sind dabei – „taz“ erwägt Klage
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Eine Woche vor dem neuen Starttermin 6. Mai bestimmte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Montag per Los, welche Medien einen reservierten Sitzplatz im Gerichtssaal bekommen. Zunächst waren die Reservierungen nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben worden. Die türkische Zeitung „Sabah“ hatte deswegen Verfassungsbeschwerde erhoben.

Für türkische Medien waren diesmal vier Plätze reserviert. Zum Zug kamen unter anderem die beiden Zeitungen „Sabah“ und „Hürriyet“. Als türkische Nachrichtenagentur ist „Ihlas Haber Ajansı” (iha) dabei.

In den Lostöpfen befanden sich diesmal 324 Medien. OLG-Präsident Karl Huber bezeichnete das Losverfahren als angemessen, gerecht und allgemein anerkannt. Zugleich kritisierte er scharf die „Angriffe“, denen das Gericht in den vergangenen Wochen ausgesetzt gewesen sei.

Griechische Medien zeigen kaum Interesse

Unter den 50 Medien, die laut OLG-Liste einen festen Sitzplatz haben, sind etwa die ARD, der Westdeutsche, der Bayerische und der Südwestrundfunk sowie das ZDF. „Focus“ und „Spiegel“ sind ebenfalls dabei, nicht aber die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die „Süddeutsche Zeitung“ – wohl aber das „Süddeutsche Magazin“. Auch die Deutsche Presse-Agentur dpa steht auf der Liste. Diesmal können feste Presseplätze auch anderen akkreditierten Journalisten überlassen werden.

Das OLG hatte auch griechischen und persischen Medien je einen Platz reserviert. Mit „ERT“ bewarb sich nur ein griechisches Medium, von iranischen Pressevertretern kam gar keine Bewerbung. Dieser Platz fiel dann dem allgemeinen Gruppenloskorb zu.

„taz“-Chefredakteurin Ines Pohl schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter umgehend, man prüfe, ob man gegen die Platzvergabe klage, um eine Videoübertragung für Journalisten zu erwirken. Die „taz“ hatte im ersten Anlauf einen Platz ergattert und ging nun leer aus.

Hier geht’s zur gesamten Liste mit den akkreditierten Medien. (dtj/dpa)