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Panorama

Wieviel ist ein Flüchtlingsleben im Osten Deutschlands wert?

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Im sächsischen Plauen stirbt Ahmed J., ein Flüchtling aus den Wirren des libyschen Bürgerkriegs. Ein Wachmann soll zwei Stunden lang keinen Arzt gerufen haben. Gegen ihn wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. (Foto: reuters)

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Eine beschriftete Straße in Berlin.
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Erst im Dezember 2013 war Ahmed  J. mit seiner Familie aus dem Bürgerkrieg Libyens nach Sachsen gekommen. Endlich gab es neue Hoffnung für die Familie, die Krieg und Tod am eigenen Leib erlebt hatte. Doch der Lichtblick währte nur kurz.

Keine drei Monate später ist Ahmed J. tot, seine Familie in der Diaspora allein. Das Familienoberhaupt starb in der Nacht zum 14. Februar, wie die taz berichtete. Vor Schmerzen soll er sich in seinem Zimmer gekrümmt haben.

Seine Mitbewohner im Flüchtlingsheim forderten den wachhabenden Sicherheitsmann eine Arzt zu rufen. Doch der ignorierte die Hilferufe. Erst zwei Stunden später soll er Angaben der Zeitung zufolge einen Notarzt benachrichtigt haben, bereits nachdem der Streit mit den Asylbewerbern eskaliert war. Zu diesem Zeitpunkt war Ahmed J. bereits den Folgen einer Lungenembolie gestorben.

Ermittlungen gegen Wachmann wegen unterlassener Hilfeleistung

Gegen den Wachmann wird nun ermittelt ­– wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Polizeidirektion Zwickau bestätigt dies. Sie will außerdem klären, ob Ahmed J. überhaupt zum beschriebenen Zeitpunkt in der Flüchtlingsunterkunft sein durfte. Er war am Vortag wegen akuter Schmerzen in der Brust in einem örtlichen Krankenhaus behandelt worden.

Wieviel ist ein Flüchtlingsleben im Osten Deutschlands wert? Das fragen sich nicht nur der Sächsische Flüchtlingsrat und Pro Asyl. Denn reine Überforderung kann den Tod eines Menschen nicht rechtfertigen.

Ein Mann bewacht hundert Flüchtlinge

Dass in Plauen nur ein Wachmann für die Sicherheit hunderter Flüchtlinge zuständig ist, sollte ebenso thematisiert werden, wie das Fehlverhalten des Sicherheitsmannes. „Das an sich ist schon hochriskant“, sagte Bernd Mesovic, Vizegeschäftsführer von Pro Asyl.

Welche Anweisungen hatte der Mann für den Notfall? Wer ist dafür zuständig? Diese Fragen müssen nun im Gerichtsverfahren, das im Frühjahr stattfinden soll, geklärt werden.

Ahmed J. ist kein Einzelfall. 2011 war ein Kind im bayrischen Zirndorf fast an einer Infektion gestorben. Er durfte damals die Flüchtlingsunterkunft aus „Sicherheitsgründen“ nicht verlassen, das Wachpersonal hatte sich geweigert einen Krankenwagen zu rufen. Der Junge konnte gerettet werden, so viel Glück hatte Ahmed J. nicht.